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Machen sich Einbrecher Todesanzeigen zunutze?

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(ots) - Ganz abwegig ist diese Überschrift nach Ansicht
der Polizei Koblenz nicht. In den letzten Tagen drangen Unbekannte in
Wohnhäuser ein, in denen es kurz zuvor zu einem Trauerfall gekommen
war. Für die Kripo Koblenz stellt sich nun die Frage, ob es purer
Zufall war oder ob sich die Einbrecher zuvor darüber informiert
haben, dass es in den besagten Häusern zu Trauerfällen gekommen war.
Einbrecher planen ihre Beutezüge auch durch das lesen entsprechender
Traueranzeigen in der Zeitung, den örtlichen Mitteilungsblättern,
Aushängen an der Kirche oder durch Ankündigungen in den sozialen
Medien. Sie brechen dann in die Häuser ein, wenn die Bewohner und
meist auch die gesamte Nachbarschaft bei der Beerdigung oder
Trauerfeier sind.

Die Polizei rät zur Vorsicht.

- Bei Traueranzeigen ist es angebracht, auf die eigene Anschrift
des Trauerhauses zu verzichten. Geben Sie dort die Anschrift des
Bestattungsunternehmens an.

- Sichern Sie Ihr Haus während den Trauerfeiern.

- Darüber hinaus sollten Sie während der Feierlichkeiten keine
größeren Bargeldbeträge im Hause haben. Nicht selten gehören
dann auch die Kondolenzbriefe zur Beute.

Gleiche Maßnahmen erscheinen bei Hochzeiten, Taufen sowie
Kommunion und Konfirmation angebracht, da auch diese Feierlichkeiten
vielfach in diversen Medien veröffentlicht werden und Einbrecher
anlocken können.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Koblenz

Telefon: 0261-103-2013, Georg
E-Mail: ppkoblenz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.koblenz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Koblenz, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 30.01.2019 - 13:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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