Unerlaubter Einreise folgte Strafe auf den Fuß
(ots) - Der unerlaubten Einreise eines polnischen
Bürgers folgte gestern im wahrsten Sinne des Wortes die Strafe auf
den Fuß.
Der 39-Jährige war am Dienstag, kurz nach Mitternacht, an der
Autobahnanschlussstelle Kodersdorf kontrolliert worden. Offenbar
wollte er mit einem Reisebus, in dem er zu diesem Zeitpunkt saß, nach
Baden-Württemberg fahren. Als Bundespolizisten seine Personalien
überprüften, stellten sie drei Dinge fest:
a)2016 hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund seinen Namen auf die
Fahndungsliste gesetzt, um im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen
Betrugs seinen Aufenthaltsort festzustellen
b)2015 entzog ihm die Ausländerbehörde des Landesamtes für Bürger-
und Ordnungsangelegenheiten Berlin das Recht auf Freizügigkeit in der
Bundesrepublik und ordnete ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bis
2020 an
c)2016 war von der Berliner Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl
ausgefertigt worden, nachdem ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen
Betrugs zu einer Restfreiheitsstrafe verurteilt hatte
Schließlich wurde der Verurteilte nach einem kurzen
Zwischenaufenthalt in der Dienststelle zu einer Justizvollzugsanstalt
gebracht. Dort wird er die nächsten 110 Tage verbringen. Abgesehen
davon ist gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes
gegen das Freizügigkeitsgesetz eingeleitet worden.
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Datum: 30.01.2019 - 14:11 Uhr
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