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+++ Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg erneut im Einsatz +++ Wieder erhebliche Verstöße festgestellt +++ Überprüfte Fahrzeuge oftmals überladen +++

ID: 2067621

(ots) - Am 29.01.2019 wurden durch Beamtinnen und Beamte
der Polizeiinspektionen Cloppenburg/Vechta,
Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, Diepholz und Verden/Osterholz
mobile Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs
durchgeführt. 22 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte kontrollierten
dabei insgesamt 82 Fahrzeuge. 17 Fahrzeuge bzw. deren
Fahrzeugführer/-innen wiesen erhebliche Verstöße auf, so dass sie bis
zur Behebung der Mängel nicht weiterfahren durften.

Im Bereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta wurde ein
19-jähriger Niederländer und dessen mit Kartoffeln beladener
Sattelzug auf der B213 in Richtung BAB1 kontrolliert. Eine
durchgeführte Kontrollwägung ergab ein tatsächliches Gewicht des
Sattelzuges von 45.120kg, was einer Überladung von 12,8 Prozent
entsprach. Zudem wurde festgestellt, dass eine nicht ordnungsgemäße
Auspuffanlage verbaut war. Dies hatte zur Folge, dass das Abgas- und
Geräuschverhalten nachteilig verändert wurde. Der Niederländer musste
vor Ort eine Sicherheitsleistung entrichten; der Halter erhält einen
gesonderten Bußgeldbescheid. Erst nach einer Reparatur der
Sattelzugmaschine und der Entnahme von fünf Tonnen Kartoffeln durfte
der Betroffene die Fahrt fortsetzen.

Ebenfalls im Bereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
wurde ein 36-Jähriger mit seinem Ackerschlepper samt Anhänger
kontrolliert. Der Lastruper befuhr u.a. den Unnerweg in Lastrup. Bei
der Überprüfung wurde festgestellt, dass am Anhänger ein
Kurzzeitkennzeichen aus dem Jahre 2008 angebracht war. Der Anhänger
war somit nicht zugelassen. Sowohl gegen den Fahrer als auch gegen
den Halter des Anhängers wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen
das Pflichtversicherungsgesetz sowie Kraftfahrzeugsteuergesetz
eingeleitet. Hinzu kam, dass die erforderliche Luftdruckbremsanlage




vor Fahrtantritt nicht angeschlossen worden war und der Anhänger
somit ungebremst gezogen wurde. Die Weiterfahrt mit dem Anhänger
wurde noch vor Ort untersagt.

Gegen 09:15 Uhr wurde im Bereich der Polizei Vechta ein
Lebendtiertransport auf der B69 an der Anschlussstelle Vechta-Nord
kontrolliert. Der 37-jährige Fahrer aus Löningen transportierte rund
180 Schweine. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der Fahrer
keine vorgeschriebene Fahrerkarte nutzte und das Fahrzeug zudem um
mehr als 10 Prozent überladen war. Gegen den 37-Jährigen wurden zwei
Bußgeldverfahren eingeleitet.

Wenig später kontrollierten die Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten aus Vechta einen weiteren Lkw mit geladenen Schweinen.
Bei der Inaugenscheinnahme des Führerscheins des 37-jährigen Fahrers
stellten die Beamten fest, dass dieser schon seit Sommer 2017 keine
Berufskraftfahrerqualifizierung mehr hatte und trotzdem weiterhin
gewerbliche Fahrten durchführte. Gegen den Friesoyther und das
Unternehmen wurde jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei der
anschließenden Verwiegung des Fahrzeuges stellten die Beamten auch
hier fest, dass das Fahrzeug um mehr als 10 Prozent überladen war.
Damit muss sich der Fahrer zusätzlich in einem weiteren
Bußgeldverfahren verantworten.

Kurz nach 11 Uhr fiel der Polizei ein weiterer gewerblicher
Transport auf der B69 durch dichtes Auffahren auf. Als die
Polizeibeamten den Lebensmitteltransporter mit dem Funkstreifenwagen
überholten, wurde der Transporter plötzlich extrem langsam. Eine im
Funkstreifenwagen auf der Rückbank sitzende Polizeischülerin konnte
beobachten, wie der Fahrzeugführer des Transporters Zettel und Stift
in den Händen hielt und hektisch Notizen machte. Bei der
anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der 31-jährige
Mann aus Bremen unmittelbar vor der Kontrolle seinen
handschriftlichen Arbeitszeitnachweis, entgegen den Vorgaben, während
und nicht vor der Fahrt ausgefüllt hatte. Darüber hinaus war der
Arbeitszeitnachweis zum einen in einer sehr "kritzeligen Schrift"
geschrieben und zum anderen, statt des Kilometerstandes bei der
Abfahrt in Bremen, der aktuelle Kilometerstand seines Fahrzeuges
notiert worden; nämlich genau zu dem Zeitpunkt, als die Beamten das
Fahrzeug überholt hatten. Daher wurde auch hier ein Bußgeldverfahren
eingeleitet. Abschließend stellten die Beamten erneut fest, dass auch
dieses Fahrzeug um mehr als 7 Prozent überladen war. Ein weiteres
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Im Bereich der Polizeiinspektion
Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch kontrollierten die Beamten auf
der BAB1, Gemeinde Dötlingen, einen Sattelzug aus Litauen. Der
64-jährige Fahrer kam aus den Niederlanden und war auf dem Weg nach
Norwegen. Auf der Ladefläche befanden sich neben Gefahrgütern
(ätzende Stoffe) auch weitere Ladungsstücke auf Paletten, die nicht
ausreichend gesichert waren. Die Paletten drohten bei einer
Vollbremsung die Versandstücke mit Gefahrgut zu beschädigen, wodurch
das Gefahrgut ausgetreten wäre. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt bis
zur Nachsicherung der Ladung untersagt. Für die zu erwartenden
Geldbußen hinterlegte das Unternehmen Sicherheitsleistungen in Höhe
von 850 Euro.




Rückfragen bitte an:
Patrick-Christopher Koch
Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1043
E-Mail: pressestelle(at)pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de

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Datum: 30.01.2019 - 14:24 Uhr
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