Darmstadt: Spielotheküberfallen / Wer kann Hinweise zum Täter geben?
(ots) - Ein bislang unbekannter Täter hat am frühen
Donnerstagmorgen (31.01.2019) eine Spielothek in der Hoffmannstraße
überfallen. Nach ersten Ermittlungen betrat der Kriminelle gegen
02.45 Uhr die Spielhalle und forderte von einer Angestellten die
Herausgabe des vorhandenen Geldes. Seiner Forderung verlieh der Täter
mit einer Pistole Nachdruck. Zudem setzte er Pfefferspray gegen einen
Gast sowie später auch gegen die Angestellte ein. Beide erlitten
hierdurch Augenreizungen. Nach der Tat flüchtete der Täter mit seiner
Beute, die er in einer weißen Plastiktüte verstaut hatte. Eine
sofort eingeleitete Fahndung nach dem Mann verlief bislang ohne
Erfolg. Der Täter wird zwischen 25 und 30 Jahren und 1,70 bis 1,80
Meter groß und von dicklicher Statur beschrieben. Er soll auffällig
dicke Augenbrauen haben. Zur Tatzeit trug er eine schwarze
Sweatjacke, eine schwarze Hose und schwarze Schuhe. Zeugen, die
Hinweise zu dem Täter geben können oder denen er bei seiner Flucht
aufgefallen ist, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 06151 /
969-0 mit den Ermittlern des Kommissariats 10 in Verbindung zu
setzen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Andrea Löb
Telefon: 06151/969-2418 o. Mobil: 0173/659 7598
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: pressestelle.ppsh(at)polizei.hessen.de
Original-Content von: Polizeipräsidium Südhessen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.01.2019 - 07:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2067860
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DA
Stadt:
Darmstadt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Darmstadt: Spielotheküberfallen / Wer kann Hinweise zum Täter geben?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




