Vier Mal in Fahndungssystemen ausgeschrieben
(ots) - Mit Ehemann und sechs Kindern war eine 35-jährige
bosnische Staatsangehörige am Donnerstagnachmittag mit dem ICE von
Basel nach Freiburg unterwegs, als eine Zugbegleiterin die Familie
kurz vor dem Freiburger Hauptbahnhof auf Fahrkarten kontrollierte. Da
die Familie keine Fahrkarten besaß, wollte die Zugbegleiterin die
Personalien aufnehmen. Die Familie konnte sich jedoch nur mit
Ausgangsscheinen einer schweizerischen Asylbewerberunterkunft
ausweisen. Die Zugbegleiterin rief die Bundespolizei, die die
achtköpfige Familie am Freiburger Hauptbahnhof in Empfang nahm.
Auf dem Bundespolizeirevier Freiburg stellten die Beamten fest,
dass die 35-Jährige mit zwei Strafvollstreckungshaftbefehlen sowie
zwei Aufenthaltsermittlungen gesucht wird. Aus beiden Haftbefehlen,
die der Frau wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz auferlegt
wurden, waren noch 1128 Euro Geldstrafe zu bezahlen. Die
Aufenthaltsermittlungen waren wegen Diebstahls ausgestellt worden.
Da die 35-Jährige die Kosten nicht begleichen konnte, wurde sie
durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
114 Tage wird sie dort nun "einsitzen". Mit ihm Gepäck hatte sie
Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz sowie
Erschleichens von Leistungen.
Der Ehemann trug für sich und die minderjährigen Kinder ein
Asylbegehren vor. Er wurde mit ebenfalls mit Anzeigen wegen eines
Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Erschleichens von
Leistungen mit seinen Kindern an die Erstaufnahmeeinrichtung für
Asylbewerber nach Karlsruhe weitergeleitet.
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Thomas Gerbert
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Datum: 31.01.2019 - 08:56 Uhr
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