Zoll erwischt Sozialleistungsbetrüger
Über 41 000 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen
(ots) -
Ein 50-jähriger selbständiger Gastronom wurde aufgrund von
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Karlsruhe vom Amtsgericht Ludwigshafen zu einer Freiheitsstrafe von
12 Monaten verurteilt. Die Strafe ist für 3 Jahre zur Bewährung
ausgesetzt und mittlerweile rechtskräftig.
Der Beschuldigte betrieb als Bezieher von Sozialleistungen seit
2010 ein Café, für welches er vom Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen
Zuschüsse zur Existenzgründung erhielt. Er unterließ es jedoch, den
Leistungsträger darüber zu informieren, welche Gewinne er aus seinen
Geschäften erzielte. Diese summierten sich von Oktober 2010 bis
Dezember 2012 auf rund 100 000 Euro. Somit bezog der Mann in diesem
Zeitraum Arbeitslosengeld II in Höhe von insgesamt 41.157,88 Euro zu
Unrecht und muss dieses dem Jobcenter in voller Höhe zurückzahlen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Jens Sprenger
Telefon: 0721/3710-328
E-Mail: Jens.Sprenger(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 01.02.2019 - 07:00 Uhr
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