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Kalau, Ralau, Alleh-Hopp und Mäsnum Helau

ID: 2068989

(ots) -
Der Februar ist der Fastnachtsmonat schlechthin. Doch auch wenn
die Westpfalz nicht unbedingt als Hochburg des Karnevals gilt, wird
an den kommenden Wochenenden rundherum schon kräftig Fasching
gefeiert.

Auch wir von der Polizei wünschen euch eine schöne bunte Zeit.
Damit das für euch auch so kommt, möchten wir euch nochmal eine
Gesetzesänderung ins Gedächtnis rufen: "Wer ein Kraftfahrzeug führt,
darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht
mehr erkennbar ist...", heißt es seit dem 19. Oktober 2017 in der
Straßenverkehrsverordnung. Für die Faschingsmaske hinterm Steuer
droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer vorsätzlich handelt, zahlt das
Doppelte - 120 Euro sind dann für beispielweise die Clownsschminke im
Gesicht oder eine Zorro-Maske fällig.

Wenn es also unumgänglich ist, die Maskierung schon zu Hause über
das Gesicht zu ziehen, dann sollten Sie sich eine Alternative wie
öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Bekannte etc. suchen, die Sie
fahren können. Hat natürlich den Vorteil, dass Sie dem Thema "Alkohol
am Steuer" nach der Veranstaltung ebenfalls ein Schnippchen
geschlagen haben. Lassen Sie sich einfach wieder abholen!

Apropos "Alkohol am Steuer" - entscheiden Sie sich: Entweder Sie
trinken Alkohol oder Sie fahren Auto. Seien Sie sich gewiss, unsere
Polizeistreifen kennen die Schleichwege und werden auch dort
kontrollieren.

Wenn Sie sich fürs Trinken entschieden haben, dann gehen Sie bitte
verantwortungsbewusst mit Alkohol um. Beim Alkoholtrinken sinkt die
Hemmschwelle und mach einer lässt sich zu weit mehr als nur zu einer
"Dummheit" hinreißen. Deshalb: "Respect the Limit!"

Wenn Sie eine Straftat beobachten, Hilfe benötigen oder etwas
Verdächtiges bemerken, zögern Sie nicht, die Polizei zu rufen. Wir
sind unter der Notrufnummer 110 rund um die Uhr für Sie da. |erf








Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 01.02.2019 - 12:07 Uhr
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