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Unfallflucht mit Kindern - Was ist eigentlich in unserer Gesellschaft los?

ID: 2069244

(ots) - Herzebrock-Clarholz/Kreis Gütersloh (CK) - Und
wieder wurde ein Teenager bei einem Verkehrsunfall verletzt. Der
beteiligte Autofahrer, der den Unfall sehr wohl bemerkt haben muss,
ließ den 14-Jährigen verletzt auf der Straße liegen und fuhr weiter.
Ohne sich um den Jungen zu kümmern.

Am Donnerstagmorgen (31.01., 08:00 Uhr) befuhr der 14-jähriger mit
einem Pedelec die Straße An der dicken Linde im Ortsteil Clarholz von
der Letter Straße kommend in Richtung Lindenstraße.

In Höhe des Hauses Nr. 1 parkte ein schwarzer Kombi mit
Kennzeichen aus dem Hochsauerlandkreis (HSK - ) rückwärts aus einer
Parkbucht aus. Um einen Zusammenstoß mit dem Auto zu vermeiden,
leitete der Junge eine Vollbremsung ein.

Infolgedessen stürzte er und rutschte mit seinem Pedelec mit einem
lauten Knall in das Auto hinein. Der Junge verletzte sich dabei
leicht, das Pedelec wurde erheblich beschädigt. Der Sachschaden liegt
bei 1000 Euro.

Der Fahrer des schwarzen Wagens - ein Mann, der den Unfall bemerkt
haben muss - setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den verletzten und
am Boden liegenden Jungen und den um den entstandenen Schaden zu
kümmern.

Der 14-Jährige suchte eigenständig mit seiner Mutter einen Arzt
auf; die Polizei wurde später über diese Unfallflucht informiert.

Das zuständige Verkehrskommissariat sucht Zeugen und fragt:

Wer kann Hinweise zu dem flüchtigen schwarzen Kombi mit amtlichen
Kennzeichen aus dem Hochsauerlandkreis (HSK) geben?

Hinweise nimmt da zuständige Verkehrskommissariat in
Rheda-Wiedenbrück unter der Telefonnummer 05242 4100 -0 entgegen.

Das ist seit dem 15. Januar der siebte Fall dieser Art.

Siebenmal wurden Kinder bei Unfällen verletzt. In allen Fällen
bemerkten die Autofahrer die Unfälle - und fuhren trotzdem weiter




(siehe Presseberichte vom 15., 16., 18. (2x), 29. und 31. Januar.)

Seit Jahren kümmert sich die Polizei intensiv um
Verkehrsunfallfluchten mit Sachschäden. Oft sind es so genannte
Parkplatzrempler oder "Spiegelunfälle". Wie oft genug erwähnt,
begehen die Verursacher Straftaten (§142 StGB Unfallflucht) und
müssen damit rechnen, ihren Führerschein oder ihren
Versicherungsschutz zu verlieren. Die Geschädigten bleiben häufig auf
ihrem Schaden sitzen, wenn die Verursacher nicht ermittelt werden.

Unfallfluchten mit verletzten Kindern und die Häufung der Fälle
stellen aber auch für die Polizei eine völlig neue Dimension dar:

Ein angefahrenes und möglicherweise schlimm verletztes Kind ist
eben nicht einfach eine Schramme in einem anderen Auto.

Wie weit ist es gekommen, dass Kinder nach Unfällen auf der Straße
liegen gelassen werden?

Ist es tatsächlich so viel wichtiger, die Höhereinstufung bei der
Versicherung einzusparen als einem verletzten Kind Erste Hilfe zu
leisten?

Was ist eigentlich in unserer Gesellschaft los?

Wir als Polizei Gütersloh werden diese Entwicklung so nicht
hinnehmen und werden entschieden dagegen vorgehen.

Neben unserer polizeilichen Arbeit brauchen wir aber auch SIE und
bitten Sie deshalb um Mithilfe:

Übernehmen Sie Verantwortung!

Sie sind an einem Unfall beteiligt? Halten Sie an und kümmern sich
um andere Beteiligte, die möglicherweise verletzt sind!

Sie sind Zeuge eines Unfalls geworden? Schauen Sie hin! Bieten Sie
Hilfe an! Leisten Sie Erste Hilfe!

Merken Sie sich oder fotografieren Sie Kennzeichen und
Fahrzeugtyp, wenn sich der Verursacher vom Unfallort entfernt!

Informieren Sie Ihre Polizei über den Polizeiruf 110.

Rufen Sie bei Unfällen mit Kindern immer die Polizei, selbst wenn
die Kinder Ihnen versichern, dass es ihnen gut geht (siehe
Pressebericht vom 29.01.)




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
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Datum: 01.02.2019 - 14:16 Uhr
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