Verdacht Gasaustritt in Wohngebiet - Gasgeruch in Mehrfamilienhaus - Vorsichtsmaßnahme: Technische Überprüfung durch Fachdienst
(ots) - Landkreis Lörrach
Stadt Weil am Rhein
Am Nachmittag des Samstag, 02.02.2019 wurde durch eine Anwohnerin
eines Mehrfamilienhauses, in der Hauptstraße, starker Gasgeruch im
Treppenhaus festgestellt.
Durch zwei Streifen des Polizeireviers Weil am Rhein wurde die
Örtlichkeit angefahren. Diese trafen zeitgleich mit dem
Rettungsdienst und der Freiwilligen Feuerwehr Weil am Rhein ein.
Durch die Feuerwehr wurden Messungen im Keller des Mehrfamilienhauses
durchgeführt. Es konnte ein nicht üblicher Propangaswert gemessen
werden. Eine Nachschau in sämtlichen Kellerabteilen führte zu keinem
Ergebnis woher die erhöhten Werte stammen könnten.
Der Hauptgashahn wurde durch die Feuerwehr abgedreht und durch
einen Mitarbeiter eines Gaswerkes verplombt. Ein Gasinstallateur
wurde im Auftrag einer Anwohnerin verständigt. Personen wurden bei
dem Einsatz nicht verletzt. Es bestand aufgrund der insgesamt
geringen Konzentration keine Gefahr der Vergiftung oder Brand, bzw.
Explosion.
kb FLZ/mt
Medienrückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 0761/882-0
E-Mail: freiburg.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.02.2019 - 15:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2070030
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FR
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verdacht Gasaustritt in Wohngebiet - Gasgeruch in Mehrfamilienhaus - Vorsichtsmaßnahme: Technische Überprüfung durch Fachdienst"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).