Tageswohnungseinbrecher erbeuten vornehmlich Schmuck
(ots) -
Vorwiegend Schmuck erbeuteten Einbrecher am vergangenen Freitag
(01.02.).
Zwischen 07:00 Uhr und 15:00 Uhr öffneten Unbekannte gewaltsam die
Terrassentür eines Hauses an der Josef-Werres-Straße. Durch Aufhebeln
einer Balkontür gelangten Einbrecher in die Wohnung eines
Mehrfamilienhauses an der Straße Am Flehkamp, zwischen 08:40 Uhr und
19:30 Uhr. Zwischen 15:30 Uhr und 20:20 Uhr war am Ilbertzweg
ebenfalls eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus Ziel von
Wohnungseinbrechern. Hier schlugen sie die Scheibe der Terrassentür
ein.
In Meerbusch-Osterath blieb ein Einbruch im Versuchsstadium
stecken. Am Samstag (02.02.), zwischen 07:00 Uhr und 21:00 Uhr,
versuchten Unbekannte, in ein Reihenhaus am Brüggener Weg
einzubrechen. Dazu hebelten sie an der Terrassen- und Wohnungstür.
Sie gelangten jedoch nicht in die Räumlichkeiten.
Die Kriminalpolizei hat in allen Fällen die Ermittlungen
aufgenommen und bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 02131
300-0.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.02.2019 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2070681
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NE
Stadt:
Meerbusch
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Tageswohnungseinbrecher erbeuten vornehmlich Schmuck"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).