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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Bundespolizei: Strafvollstreckung wegen Erregungöffentlichen Ärgernisses

ID: 2070959

(ots) - Beamte der Bundespolizei haben am Sonntagmorgen
(03.02.2019) gegen 07.10 Uhr im Stuttgarter Hauptbahnhof einen
40-jährigen Mann festgenommen. Die Bundespolizisten überprüften die
Identität des bulgarischen Staatsangehörigen im Rahmen einer
Personenkontrolle. Hierbei stellte sich heraus, dass der bereits
wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilte 40-Jährige von
der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Vollstreckungshaftbefehl
gesucht wurde, da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlt hatte.
Der mit etwa 1,7 Promille alkoholisierte Festgenommene konnte die
noch zu entrichtende Geldstrafe nicht begleichen, weshalb er nun
ersatzweise für 70 Tage ins Gefängnis muss. Bundespolizisten brachten
ihn anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

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Datum: 05.02.2019 - 09:42 Uhr
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