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Polizei warnt erneut vor betrügerischen Gewinnversprechen / 59-jähriger Mann wurde Opfer / Polizei warnt erneut

ID: 2071264

(ots) - BAD HERSFELD - Erst vor einer Woche hatte das
Polizeipräsidium Osthessen vor Betrügern von Gewinnversprechen
ausdrücklich in einer längeren Pressemitteilung gewarnt.

Nun haben diese Betrüger wieder zugeschlagen. Am Freitag (01.02.)
wurde um die Mittagszeit bei einem 59-jährigen Mann in einer kleinen
osthessischen Gemeinde angerufen und ein Gewinn von 28.000 Euro in
Aussicht gestellt. Auch er kaufte für 900 Euro sogenannte
STEAM-Karten und gab die Codes im Anschluss telefonisch weiter.

Auf die gleiche Art und Weise wurde am 21.01. eine 82-jährige
Rentnerin aus Bebra betrogen. Wir hatten ausführlich darüber
berichtet (Anmerkung: unsere Pressemitteilung vom 28.01.19, 10:20
Uhr, haben wir noch einmal beigefügt).

Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch noch weitere Bürgerinnen
und Bürger auf #ähnliche Weise von Gewinnen von tausenden von Euro
überrascht wurden. Daher warnt das Polizeipräsidium Osthessen noch
einmal ausdrücklich vor dieser Betrugsmasche. Weitere Tipps sind
unter www.senioren-sind-auf-zack.de oder www.polizei.beratung.de zu
erhalten.

Wer solche Anrufe erhält kann die Polizei auch direktekt über die
110 erreichen!

Unsere Pressemitteilung vom 28.01.2019, 10:20 Uhr:

Gewinnversprechen: 82-jährige Bebranerin um 900 Euro betrogen /
Polizei warnt vor Betrugsmaschen / Es geht um Ihr Geld!

Bad Hersfeld (ots) - BEBRA (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) - Am
Freitagmittag (25.01.) meldete sich eine 82-jährige Rentnerin aus
Bebra bei der Polizei. Sie hatte zunächst am Montag (21.01.) einen
Anruf erhalten. Sie habe 28.300 Euro gewonnen. Das Geld würde alsbald
bei ihr vorbeigebracht werden. Bei der Übergabe sei auch ein
Rechtsanwalt dabei. Damit der Gewinn ausgezahlt werden könnte, müsse
sie zunächst sog. STEAM-Karten im Wert von 900 Euro kaufen. Nachdem




die Frau dies getan hatte, gab sie die PIN-Codes dieser Karten
telefonisch weiter. Im Anschluss erhielt sie noch weitere Anrufe bis
zum Mittwoch (23.01.). Damit wurde ihr mitgeteilt, dass die
Gewinnsumme eigentlich noch viel höher sei und es notwendig wäre eine
Versicherung abzuschließen. Die Versicherungsprämie von 4.500 Euro
sollte sie bei einem amerikanischen Geldtransferleister eingezahlt
werden. (Anmerkung: Der Gedanke dieser Überweisungsmöglichkeit
basiert darauf, auch Personen ohne Girokonto den bargeldlosen
Geldtransfer zu ermöglichen.) Dies erzählte die ältere Dame dann in
einem Telefongespräch ihrem Bruder. Dieser warnte sie noch weiteres
Geld vorab zu überweisen und empfahl ihr zur Polizei zu gehen.

Was sind STEAM-Karten? Steam ist eine Vertriebsplattform für
Spiele, Computer, Filme und Serien im Internet. Mit den Steam-Karten
können Spiele erworben oder in Spielen eingekauft werden. Auf den
Karten befindet sich ein Code zum freischalten des Geldes. Das System
ähnelt dem Aufladen eines Prepaid-Telefons. Wurde der Code verwendet,
ist das Geld gebucht und kann nicht wiedererlangt werden. Die Karten
sind in vielen Geschäften oder Postfilialen zu erwerben.

Abzocke mit falschen Gewinnversprechen Das Versprechen angeblich
hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den
unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die
gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert,
eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel "Gebühren" zu bezahlen,
kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen
teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen
angeboten wird. Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern
laufend verändert. Mehr zu diesen Betrugsmaschen - beispielhaft
dargestellt -:

Gewinn nur gegen eine "Bearbeitungsgebühr" Die Täter melden sich
zumeist per Telefon - manchmal auch per E-Mail - bei ihren Opfern und
behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen
hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der
Gewinn nur nach Zahlung einer "Bearbeitungsgebühr" übergeben werden.
Anrufer geben sich u.a. als Rechtsanwälte aus Zielgruppe sind zumeist
ältere Menschen, die von überwiegend aus der Türkei agierenden
Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind in Gesprächsführung
gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher
Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von Rechtsanwälten
und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen Gewinnern eine
Rückrufnummer für die weitere Gewinnabwicklung mit. Melden sich die
"Gewinner" darauf hin bei den "Notaren" oder "Rechtsanwälten", werden
sie dazu aufgefordert, angeblich angefallene Kosten zu zahlen, bevor
sie den Gewinn entgegen nehmen können, zum Beispiel Rechtsanwalts-,
Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren, Transport- oder
Versicherungskosten.

Täter täuschen seriöse Rufnummern vor Die Täter verwenden für ihre
Anrufe eine spezielle Technik, die es ermöglicht, auf der
Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer
anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines Rechtsanwalts, einer
Behörde oder der Polizei.

Täter geben klare Zahlungsanweisungen Die Täter geben klare
Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer beispielsweise zur Post,
um die angeblichen Kosten - häufig eine Summe von mehreren hundert
bis über tausend Euro - zu überweisen, zum Beispiel per
Bargeldtransfer. Empfänger sind überwiegend Personen in der Türkei
(Istanbul). Oder die Täter fordern ihre Opfer dazu auf,
Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel Ukash oder
Paysafecard zu erwerben, mit denen man auch Geld ins Ausland
überweisen kann. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen
Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Ukash-
beziehungsweise Paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine
individuelle Nummer. Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie
hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger
unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit
im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.

Drohung mit einer Strafanzeige Ist der Angerufene kritisch und
nicht so leicht zu überzeugen, üben die Täter massiv Druck aus und
drohen nicht selten mit "Konsequenzen" wie zum Beispiel einer
Strafanzeige, wenn das Opfer nicht zahlen will. Zahlt das Opfer
dagegen, melden sich die Täter immer wieder erneut, um unter
verschiedenen Vorwänden weiter Geld zu fordern. Den versprochenen
Gewinn allerdings bekommen die Opfer nie zu Gesicht. Und das Geld,
das sie überwiesen haben, ist weg.

Vorgetäuschte Szenarien sind vielfältig Mit immer neuen
vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an das Geld ihrer Opfer
zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch als Polizeibeamte,
Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten, die Angerufenen
spielten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei eine wichtige
Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen, sollten
sie per Ukash Geld überweisen.

Oder die Betrüger kontaktieren im Namen der Staatsanwaltschaft
ihre Opfer, um sie darauf hinzuweisen, dass angeblich ein
Strafverfahren wegen einer Betrugsanzeige gegen sie laufe, weil sie
ein Gewinnspiel abgeschlossen, aber nicht bezahlt hätten. Damit die
Anklage noch zurückgezogen werden könne, müsse sofort ein Betrag von
mehreren hundert Euro bezahlt werden.

Einladung zur "Gewinnübergabe" Nicht nur per Telefon oder E-Mail
melden sich die Betrüger, sondern auch per Post. Sie schicken Briefe
an ihre Opfer, in denen sie hohe Geldgewinne versprechen, die sie
angeblich für den "glücklichen Gewinner" erstritten hätten. Um das
Geld zu erhalten, müssten sich die Gewinner lediglich zu einer
Veranstaltung anmelden, auf der das Geld ausgezahlt werde. Darüber
hinaus gebe es dort auch kostenlos Speisen und Getränke, ebenso sei
der Bustransfer zur Veranstaltung umsonst. Auch mit Zusatzpräsenten
wird gelockt. Auf diese Weise versuchen die Betrüger, die glücklichen
"Gewinner" auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken, auf der
minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angepriesen wird.

Vorsicht kostenpflichtige Telefonschlaufe Ebenfalls per Post
fordern kommerzielle "Gewinnspielbetreiber" ihre Opfer in amtlich
wirkenden Briefen dazu auf, eine bestimmte Telefonnummer zu wählen,
um sich einen angeblichen Gewinnanspruch zu sichern und das möglichst
schnell. Oder sie werden von einem Anrufer dazu aufgefordert, eine
bestimmte Ziffer oder Ziffernfolge zu drücken. Wer das tut, landet
zunächst in einer langen Warteschleife und wird dann in ein Gespräch
verwickelt, das in der Regel nur ein Ziel hat: den Anrufer so lange
wie möglich in der Leitung zu halten, damit hohe Telefongebühren
anfallen. So manches Opfer hat auf diese Weise schon mehrere hundert
Euro "vertelefoniert". Meistens enden die Gespräche mit dem Hinweis:
"Sie hören von uns". Doch darauf wartet der vermeintliche Gewinner
vergeblich. Wer hinter den Briefen steckt, ist schwer feststellbar,
denn häufig benutzen die Betrüger falsche Straßen- und Ortsangaben.

Weitere Tipps der Polizei erhalten Sie unter
www.senioren-sind-auf-zack.de oder www.polizei.beratung.de




Rückfragen bitte an:
Manfred Knoch, Pressesprecher
Polizeipräsidium Osthessen
Pressestelle
Telefon:
Fulda (0661-105-1011)
Bad Hersfeld: (06621-932-131)
Vogelsberg: (06641-971-130)
E-Mail: Pressestelle.PPOH(at)Polizei.Hessen.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell


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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.02.2019 - 13:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-OH
Stadt:

Bad Hersfeld



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