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Die Polizeidirektion positioniert sich nach einer Behauptung in den sozialen Netzwerken, angebliche Ermittlungen zu einer Vergewaltigung zum Nachteil einer 15-jährigen vernachlässigt zu haben.

ID: 2071407

(ots) - Die Polizei in Peine ermittelte im Falle
einer angezeigten Vergewaltigung zum Nachteil eines 15-jährigen
Mädchens.

Die Tat sollte sich am 10.05.2018 im Landkreis Peine zugetragen
haben.

Die Polizei in Peine führte in diesem Zusammenhang zahlreiche
Ermittlungen und Vernehmungen durch. Das Verfahren richtete sich
gegen einen 17-jährigen Mann.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte das Verfahren
gegen den Mann ein.

In den sozialen Netzwerken kursieren derzeit Gerüchte, wonach eine
Beamtin der Polizei in Peine Ermittlungen in diesem Fall
vernachlässigt haben soll.

Hierzu nimmt die Polizeidirektion Braunschweig wie folgt Stellung:

Die Ermittlungen seitens der Polizei wurden sehr professionell
geführt.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen stellte die
Staatsanwaltschaft Oldenburg das Ermittlungsverfahren gegen den Mann
ein. Auch die bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg
eingereichte Beschwerde anlässlich der Einstellung des Verfahrens
wurde abgelehnt.

Die Polizei hat auf Grund der Gerüchte in den sozialen Netzwerken
den dargestellten Sachverhalt zur Prüfung der Staatsanwalt in
Hildesheim übergeben.

Gleichzeitig leitete die Polizei ein Verfahren gegen den Urheber
der Gerüchte in den sozialen Netzwerken wegen übler Nachrede,
Verleumdung sowie eines Verstoßes gegen das Kunst- und Urhebergesetz
ein.

Weiterhin prüft die Polizei, ob gesonderte Verfahren gegen Nutzer
der sozialen Netzwerke eingeleitet werden, welche sich in Kommentaren
und in Bezug auf diese Gerüchte einer Straftat verdächtigt gemacht
haben.




Rückfragen bitte an:

Polizei Braunschweig
PD Braunschweig, Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0531/476-1004, 1041 und 1042




Fax: 0531/476-3035
E-Mail: pressestelle(at)pd-bs.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 05.02.2019 - 14:56 Uhr
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