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Dreimal Sozialversicherungsbetrug in der Ortenau

ID: 2071673

(ots) - Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach verhängte das Amtsgericht
Kehl gegen eine Barbesitzerin im Ortenaukreis eine Geldstrafe in Höhe
von 1.400 Euro, weil die 33jährige Frau vier Personen 18 Monate lang
geringfügig beschäftigt, diese jedoch bei der zuständigen
Einzugsstelle nicht angemeldet hatte. Zu der Geldstrafe für Betrug in
18 Fällen kommt die Schadenssumme in Höhe von mehr als 2.100 Euro,
die die Frau zurückbezahlen muss. Gegen die Frau waren durch die
Zollbehörde bereits zu einem früheren Zeitpunkt Strafverfahren
durchgeführt worden.

In einem weiteren Fall deckten die Zöllner den
Sozialversicherungsbetrug des Inhabers eines Gewerbebetriebs im Raum
Kehl auf, der in 133 Fällen, so sah es das Amtsgericht Kehl
schließlich als erwiesen an, Arbeitsentgelt für vier Beschäftigte
vorenthalten und veruntreut hatte. Den Sozialversicherungsträgern
entstand so ein Schaden in Höhe von fast 67.000 Euro. Das Gericht
verhängte gegen den 58jährigen Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von
acht Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Und in einem dritten Fall ermittelten die Zollbeamten einen von
einem Inhaber eines in der südlichen Ortenau ansässigen
Hausmeisterdienstes begangenen Sozialversicherungsbetrug in Höhe von
rund 130.000 Euro. Der 32 Jahre alte Geschäftsmann hatte Aufträge an
vier angeblich selbständige Subunternehmer vergeben. Die vier Männer
waren aber tatsächlich ausschließlich als Arbeitnehmer für ihn tätig.
Das in diesem Fall zuständige Amtsgericht Freiburg verhängte gegen
den Mann eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die auch zu einer
zweijährigen Bewährung ausgesetzt wurde.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200




E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 06.02.2019 - 09:00 Uhr
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