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Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Von der Baustelle in die Abschiebehaft

ID: 2071675

(ots) - Im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle
überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Nürnberg Mitte Januar ein Bauvorhaben in Erlangen.

Eine der bei der Arbeit angetroffenen Personen verfügte weder über
ein Ausweisdokument noch eine Aufenthaltsberechtigung für
Deutschland. Der angeblich chinesische Staatsbürger war nicht zur
Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt. Nach seiner Vernehmung
durch die Zollbeamten und die Klärung seiner Identität wurde der
55-Jährige auf Anordnung des Amtsgerichts Erlangen zur Abschiebehaft
festgenommen.

Die Ermittlungen des Zolls wegen illegaler Ausländerbeschäftigung
und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gegen die Bauherrin dauern an.

Zusatzinformation: Drittstaatsangehörige benötigen eine Erlaubnis,
um als Arbeitnehmer oder Selbstständige zu arbeiten. Arbeitgeber
dürfen sie erst beschäftigen, wenn die erforderliche Erlaubnis
vorliegt. Ansonsten kann das hohe Geldbußen und Strafen für den
Arbeitnehmer, den Arbeitgeber und Auftraggeber nach sich ziehen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 06.02.2019 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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