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Sieben Kilogramm Wasserpfeifentabak und Smartphone geschmuggelt

ID: 2071677

(ots) - Am 21. Januar kontrollierten Beamte
des Hauptzollamts Lörrach am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn ein
Fahrzeug mit Freiburger Kennzeichen und verhinderten dabei den
Einfuhrschmuggel von mehr als sieben Kilogramm Wasserpfeifentabak und
eines Smartphones. Mit dem Fahrer saßen in dem Fahrzeug ein junges
Ehepaar aus Freiburg und deren zwei kleine Kinder. Zum Reiseweg gab
der Fahrer an, sie kämen vom Flughafen Zürich, er habe die Familie
dort abgeholt. Der Familienvater erklärte auf die Frage nach
mitgebrachten Waren, man sei auf der Heimreise aus dem Libanon, im
Gepäck befände sich nur Kleidung. Die Beamten entschlossen sich zu
einer Gepäckkontrolle und fanden schon im ersten Koffer Utensilien
für eine Wasserpfeife. Er wisse nicht, was das sei, gab der Mann an,
auch werde bei ihnen zu Hause wegen der kleinen Kinder nicht
geraucht. Kaum ausgesprochen fand einer der Zöllner eine 50
Gramm-Packung Wasserpfeifentabak. Im Zuge der weiteren Gepäck- und
Fahrzeugkontrolle beförderte die junge Frau schließlich aus einer
neben sich stehenden Tasche vierzig weitere solcher Tabakpäckchen,
abgepackt in vier Stangen, zu Tage. In den Koffern verteilt steckten
zwischen Kleidungsstücken zusätzlich 80, dem Aufdruck und der
Erklärungen der Frau nach, mit Gewürzen gefüllte Packungen.
Tatsächlich handelte es sich bei deren Inhalt aber auch um
Wasserpfeifentabak. Insgesamt ergab sich so eine Menge von mehr als
sieben Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabaks. Dann noch auf
die Verpackung eines Smartphones angesprochen, die sich ebenfalls in
einem Koffer befand, gab die Frau schließlich zu, Tabak und ein neues
Smartphone, das man ihr im Libanon geschenkt habe, gehörten ihr.
Gegen die Frau wurde schließlich ein Steuerstrafverfahren
eingeleitet. 250 Gramm des Rauchtabaks konnten ihr als Freimenge
belassen werden, für die restliche Menge musste sie Zoll, Tabaksteuer




und Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Einschließlich der Abgabe für das
Smartphone bezahlte die Frau schließlich knapp 1.100 Euro.
Schließlich konnte die Familie ihren Weg fortsetzen. Den Ausgang des
Strafverfahrens hat die Frau noch abzuwarten. Hätte sie oder ihr
Ehemann die mitgebrachten Waren gleich ehrlich angemeldet, wäre der
Frau das Verfahren und der ganzen Familie die Aufregung erspart
geblieben.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 06.02.2019 - 09:10 Uhr
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