Neumünster - Vier Leichtverletzte nach Unfall
(ots) - 190206-1-pdnms Vier Leichtverletzte nach
Unfall
Neumünster. Bei einem Abbiegeunfall an der Abfahrt der B 205
(Südumgehung) auf die Altonaer Straße (L 319) wurden Dienstag
(05.02.19, 18.20 Uhr) vier Insassen (w, 30 und drei Kinder im Alter
von zwei, vier und sechs Jahren) in einem Audi A6 leicht verletzt und
vorsorglich ins Krankenhaus nach Neumünster gebracht. Der Fahrer (36)
blieb unverletzt. An dem Audi entstand erheblicher Sachschaden. Das
Fahrzeug musste abgeschleppt werden. Nach ersten Feststellungen der
Polizei hatte der Fahrer (50) eines Lkw mit Anhänger von der B 205
kommend auf die L 319 in Richtung Brokenlande abbiegen wollen und
sich dazu aber auf der Linksabbiegespur (Richtung Neumünster)
eingeordnet. Der Audifahrer wollte ebenfalls Richtung Brokenlande
abbiegen und hatte sich auf dem Rechtsabbiegestreifen eingeordnet.
Als der Lkw-Fahrer anfuhr, übersah er offenbar den rechts neben ihm
stehenden Audi und beschädigte ihn an der Fahrerseite erheblich. Die
Insassen erlitten einen Schock. Der Gesamtschaden wird auf mindestens
12.000 Euro geschätzt. Die Richtungsfahrbahn Brokenlande wurde für
die Dauer der Rettungs- und Abschleppmaßnahmen gesperrt, der Verkehr
über die B 205 umgeleitet.
Sönke Hinrichs
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle
Telefon: 04321-945 2222
Original-Content von: Polizeidirektion Neumünster, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.02.2019 - 10:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2071767
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NMS
Stadt:
Neumünster
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Neumünster - Vier Leichtverletzte nach Unfall"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Neum (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).