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Beschleunigtes Verfahren - Mutmaßliche Ladendiebin in Untersuchungshaft geschickt

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(ots) - Am Montagnachmittag (04.02.) stellte der Detektiv
eines Bekleidungsgeschäftes an der Niederstraße ein Quartett beim
Diebstahl von Textilien. Der Ladendetektiv hatte die drei Frauen und
einen Mann, gegen 15:25 Uhr, beobachtet, wie sie mehrere T-Shirts und
Schuhe in einem Kinderwagen verstauten. Anschließend versuchte das
Quartett, samt der Beute, das Geschäft zu verlassen ohne zu bezahlen.
Eine 27-jährige Tatverdächtige, ohne festen Wohnsitz in Deutschland,
wurde vorläufig festgenommen. Das zuständige Kriminalkommissariat der
Neusser Polizei übernahm die weiteren Ermittlungen wegen des
Verdachts des Diebstahls.

Polizei und Staatsanwaltschaft veranlassten das sogenannte
"Beschleunigte Verfahren". Die 27-Jährige wurde am Dienstag (05.02.)
einem Richter des Amtsgerichtes Neuss vorgeführt. Zur Sicherung der
kurzfristig anzusetzenden Hauptverhandlung wurde Untersuchungshaft
angeordnet. Das "Beschleunigte Verfahren" ist nach dem Gesetz in
solchen Fällen möglich, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist
- also für die Verfahrensbeteiligten leicht überschaubar ist - oder
eine klare Beweislage besteht; so etwa, wenn der Beschuldigte
geständig ist. Es dient der, nicht zuletzt präventiv wirkenden,
zügigen Strafverfolgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur
Vermeidung oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen.




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Datum: 06.02.2019 - 11:27 Uhr
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