Zoll findet sechs Hundewelpen auf der A 30
(ots) -
Sechs Hundewelpen entdeckten Osnabrücker Zöllner bei einer
Fahrzeugkontrolle am 6. Februar 2019 auf der Autobahn A 30 nahe
Gildehaus in einem zuvor aus den Niederlanden eingereisten PKW.
Die Reisenden gaben an, für eine Woche als Touristen in Amsterdam
gewesen zu sein. Der 37-jährige Beifahrer hielt dabei einen
Hundewelpen auf seinen Schoß.
Bei der Durchsicht des Wagens fanden die Ermittler im Kofferraum
fünf weitere Welpen. Hierbei handelte es sich nach Angaben der beiden
Personen um American Staffordshire Terrier im Alter von jeweils
fünfeinhalb Wochen. Die Welpen hatten sie auf einem Markt in
Amsterdam für jeweils 300 Euro gekauft. Einen Kaufvertrag und weitere
Dokumente wie ein EU-Heimtierausweis konnten nicht vorgelegt werden.
Die Zöllner verständigten das zuständige Veterinäramt. Von dort
wurde angeordnet, dass die Welpen der Obhut eines Hundepflegedienstes
unterstellt werden, wo die Tierärzte weiter Untersuchungen und
erforderliche Impfungen vornehmen.
Die osteuropäischen Reisenden konnten ihre Fahrt fortsetzen und
haben nun die Möglichkeit die Hunde wieder in Empfang zu nehmen, wenn
sie innerhalb einer bestimmten Frist, die notwendigen Unterlagen
beibringen. Zusätzlich müssen sie für die Kosten von bis zu 6.000
Euro aufkommen, die sich aus Impfungen und Unterbringungskosten
zusammensetzen.
Zusatzinformationen
Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten.
Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach
Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Das
bedeutet, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw.
durchreisen können.
Wo erhalte ich weitere Informationen? Bitte informieren sie sich
rechtzeitig bei den zuständigen Veterinärbehörden über die zu
beachtenden tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften. Weiterführende
wichtige Informationen, u.a. auch zu den für die Einreise mit Hunden,
Katzen und Frettchen zugelassenen Einreiseorten, erhalten sie beim
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, bei den
zuständigen veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen in Deutschland
oder bei den für den Wohnsitz zuständigen Veterinärbehörden.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
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Datum: 07.02.2019 - 08:30 Uhr
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