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Sinsheim, BAB 6, Rhein-Neckar-Kreis: Gemeinsame Kontrollen von Lkw-Fahrern -über 50%-Beanstandungsquote

ID: 2072386

(ots) - Erstmalig fand am
Montagmorgen auf der Tank- und Rastanlage Kraichgau-Süd eine
Sonderkontrolle zur Überprüfung der bestehenden Sozialvorschriften
für Lkw-Fahrer, mit dem Schwerpunkt des unerlaubten Verbringens der
regelmäßigen Wochenruhezeit im Führerhaus, statt. Die seit Mai 2017
in Kraft getretene Änderung des deutschen Fahrpersonalgesetzes
(FpersG) verbietet es den Fahrern ihre einzuhaltende wöchentliche
Ruhezeit von 45 Stunden im Lkw zu verbringen. Dies soll
sicherstellen, dass Fahrer ausgeruht unterwegs sind und eine
Gefährdung des Straßenverkehrs durch Übermüdung ausgeschlossen wird.

Insgesamt wurden 40 LKW-Fahrer in der Zeit von 05:00 Uhr bis 10:00
Uhr durch die Spezialisten der Verkehrsgruppe "gewerblicher Güter-
und Personenverkehr" des Polizeipräsidiums Mannheim überprüft.
Unterstützt wurden sie dabei von Beamten der
Wasserschutzpolizeistation Mannheim, Kontrolleuren des BAG, sowie
Spezialisten der Verkehrspolizei Karlsruhe.

Mehr als die Hälfte der Kontrollierten wurden beanstandet. 18
Fahrer und deren Unternehmer gelangten zur Anzeige, da die Fahrer
ihre regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden unerlaubt
im LKW verbrachten. Drei Fahrer kommen wegen anderen
fahrpersonalrechtlichen Verstößen zur Anzeige.

Bei den zeitintensiven Kontrollen, die bis 1,5 Stunden pro Lkw
beanspruchen kann, werden die Fahrerkarte und das Kontrollgerät vor
Ort ausgelesen und ausgewertet. Zudem werden die Frachtpapiere der
letzten Tage eingesehen. Wird ein Verstoß festgestellt, wird dieser
zur Anzeige gebracht. Bei ausländischen Fahrern wird eine
Sicherheitsleistung in Höhe des Bußgeldes in Bar erhoben - das kann
nochmals bis zu einer Stunde beanspruchen. Bei einem Verstoß drohen
dem Fahrer bis zu 500 EUR Bußgeld, für den Unternehmer werden 1.500
EUR fällig.





Bei einem ausländischen LKW-Fahrer wurde neben dem Verstoß gegen
die Bestimmungen zur Wochenruhezeit zusätzlich ein Kabotageverstoß
festgestellt. Die Überprüfung der Frachtpapiere ergab, dass er statt
der zulässigen drei Transporte insgesamt acht Transporte in der
Bundesrepublik durchgeführt hat. Gegen den Unternehmer des Fahrers
wurde eine Sicherheitsleistung von 7.750 EUR erhoben.

Insgesamt wurden mehr als 30.000 EUR an Sicherheitsleistungen bei
der durchgeführten Sonderkontrolle erhoben. Aufgrund der hohen
Beanstandungsquote von über 50 % werden die Kontrollmaßnahmen auch in
Zukunft fortgesetzt.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dennis Häfner
Telefon: 0621 174-1109
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 07.02.2019 - 08:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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Sinsheim / Rhein-Neckar-Kreis / BAB 6



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