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Unna - Ansprechen von Kindern

- Polizei geht aktuellem Hinweis nach und bittet darum, Folgendes zu beachten:

ID: 2072491

(ots) - Immer wieder gehen bei der Polizei Hinweise ein, dass
in verschiedenen Städten des Kreises Unna Kinder von Erwachsenen
angesprochen worden sein sollen. Aktuell geht die Polizei in Unna
einem Hinweis nach, dass am Mittwoch, 06.02.2019 gegen 13:30 Uhr eine
13jährige Schülerin auf dem Heimweg von der Schule im Bereich
Palaiseaustraße/ Hammer Straße aus einem weißen Pkw angesprochen
worden sei. Der unbekannte Mann, der das Mädchen gefragt haben soll,
ob sie Bonbons haben wolle, habe auf dem Beifahrersitz des Pkw
gesessen, der an der Ampel an der Palaiseaustraße auf der rechten
Spur stand. Die Schülerin reagierte genau richtig, ging nach Hause
und erzählte ihren Eltern davon. Zur Beschreibung des Mannes wurde
lediglich gesagt, er sei dunkelhäutig und habe eine dunkle
Kopfbedeckung und eine dunkle Jacke getragen.

Die Polizei bittet darum, folgendes zu beachten:

Das bloße Ansprechen von Kindern stellt für sich gesehen noch
keine Straftat dar. Gleichwohl kommt es immer wieder zu Situationen,
in denen nicht klar ist, was mit dem Ansprechen bezweckt wird. Daher
nimmt die Polizei jeden dieser Hinweise sehr ernst. Die tatsächlich
Gefahr für Kinder, Opfer eines fremden Gewalttäters zu werden, ist
sehr gering. Dennoch verbreiten sich solche Vorkommnisse sehr schnell
und verängstigen Eltern und Kinder gleichermaßen.

Um dem entgegen zu wirken sollten sie folgende Punkte beachten:

-Wenden Sie sich an die Polizei und melden die verdächtige
Wahrnehmung.

-Streuen Sie keine ungesicherten Informationen, besonders nicht
über die sozialen Medien. Diese verselbständigen sich und führen eher
dazu Eltern und Kinder zu verängstigen.

-Geben Sie ihren Kindern Verhaltenshinweise, wie nicht mit
fremden Personen mitzugehen oder in fremde Fahrzeuge einzusteigen.

-Treffen Sie Absprachen mit ihrem Kind und halten Sie diese ein,




denn das Kind lernt vom Vorbild. Erklären Sie ihrem Kind wo Sie für
es jederzeit zu erreichen sind.

-Üben Sie mit ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen
verhalten soll. Es sollte sich nicht scheuen, andere Erwachsene um
Hilfe zu bitten und auf sich aufmerksam machen.

-Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen. Erklären Sie ihm,
dass es bei Gefahr ohne Geld oder Telefonkarte von jeder öffentlichen
Telefonzelle und auch ohne Guthaben vom Handy aus die Polizei rufen
kann.

Für weitere Nachfragen steht das Kommissariat Kriminalprävention
und Opferschutz unter der Telefonnummer 02307 921 4900 zur Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Unna
Telefon: 02303-921 1150
E-Mail: pressestelle.unna(at)polizei.nrw.de
https://unna.polizei.nrw

Außerhalb der Bürodienstzeiten:
Leitstelle
Tel.: 02303-921 3535
Fax: 02303-921 3599
Email: poststelle.unna(at)polizei.nrw.de

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Datum: 07.02.2019 - 10:22 Uhr
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