Neustadt - Ungebetener und uneinsichtiger Gast wurde Gast in den Gewahrsamsräumen der Polizei
(ots) - Neustadt / Am gestrigen 06.02.2019 gg. 20.25 Uhr
erhielt das Polizeirevier Titisee-Neustadt einen Anruf aus einer
Gaststätte in der Hauptstraße. Gemeldet wurde ein Gast der aufgrund
zurückliegendem Fehlverhaltens, er hatte 2 Frauen verbal belästigt,
bereits ein Hausverbot ausgesprochen bekommen hatte und sich nun
trotzdem in der Gaststätte aufhielt. Nachdem der Gast trotz
mehrfacher Aufforderung des Gastwirtes das Lokal nicht verlassen
wollte, sollte die Polizei dies regeln. Während des Anrufes verließ
der Gast dann doch die Gaststätte. Mehr als eine Stunde später
erschien der ungebetene Gast aber wieder und jetzt musste eine
Streife des Reviers einschreiten. Nach der notwendigen
Personalienfeststellung und dem Verweisen der Örtlichkeit schien die
Angelegenheit erledigt.
Jedoch erschien dieser Gast ca. 30 Minuten später in einem
Dönerimbiss. Problem hier war, dass er auch dort bereits Hausverbot
hatte, weil er in zurückliegender Zeit mehrere Gäste verbal belästigt
hatte. Hier kam er der Aufforderung des Gastwirtes, die Räume zu
verlassen, ebenfalls nicht nach.
Aus diesem Grund musste eine Streifenbesatzung erneut
einschreiten. Da erkennbar war, dass der ungebetene Gast uneinsichtig
und damit zu rechnen war, dass er weitere Ordnungsstörungen begehen
werde, wurde er zur Verhinderung derselben in Gewahrsam genommen. Ein
durchgeführter Alkomattest ergab einen Wert von ca. 2 Promille.
Ihn erwartet nun eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch und eine
Kostenrechnung für den Gewahrsam.
Medienrückfragen bitte an:
Roland Zaubitzer
Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Titisee-Neustadt
Telefon: 07651 / 9336 - 120
E-Mail: titisee-neustadt.prev(at)polizei.bwl.de
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Datum: 07.02.2019 - 11:06 Uhr
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