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Galeristin beim Schmuggeln ertappt

ID: 2073157

(ots) - Beamte des Hauptzollamts Lörrach unterzogen einen
in der Schweiz zugelassenen Pkw vor einer Postfiliale in
Grenzach-Wyhlen einer Stichprobenkontrolle und mussten dabei
feststellen, dass die Fahrerin des Fahrzeugs drei Gemälde im
Gesamtwert von 5400 Euro zuvor aus der Schweiz eingeschmuggelt hatte.
Die Frau, Kunstmalerin aus dem Kanton Baselland, hatte die drei
Gemälde nach Deutschland gebracht, um sie von Grenzach-Wyhlen aus per
Post an eine italienische Galerie zu schicken. Ihren mitgeführten
Unterlagen war zu entnehmen, dass sie die Galerie mit dem Verkauf
ihrer Werke beauftragt hatte und wohin deren Verkaufserlös zu
überweisen wäre.

Gewerbliche Einfuhren aus der Schweiz nach Deutschland oder in
einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union sind
unaufgefordert bei der Grenzzollstelle zur zollrechtlichen
Abfertigung anzumelden. Außerdem hätte ein Postversand von der
Schweiz aus nach Italien für die Frau einen größeren bürokratischen
und finanziellen Aufwand bedeutet, als ein Versand innerhalb der EU.
Nun musste sie nicht nur die Einfuhrabgaben auf ihre Werke
entrichten, sondern auch ein gegen sie eingeleitetes
Steuerstrafverfahren hinnehmen. Dabei kann sie zusätzlich mit einer
Geldstrafe rechnen. Nach Hinterlegung einer Strafsicherheit durfte
sie ihr Vorhaben mit den Bildern fortsetzen und danach wieder
ausreisen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 08.02.2019 - 09:00 Uhr
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