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Videoüberwachung auf dem Marienplatz/

Innenministerium wird gegen Untersagungsverfügung klagen

ID: 2073718

(ots) - Nach Eingang der "Untersagungsverfügung" des
Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern hat das Innenministerium die Anordnung
rechtlich geprüft und ist nach wie vor der Auffassung, dass die
Bildüberwachung des Marienplatzes zum Schutz der Bürgerinnen und
Bürger datenschutzrechtskonform ist. Aus diesem Grund wird das
Innenministerium beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage einreichen,
die Klageschrift wird derzeit vorbereitet.

Nach der Rechtsauffassung des Ministeriums ist nach der
Datenschutzgrundverordnung keine Ende zu Ende-Verschlüsselung
vorgeschrieben. Eine Ende zu Ende-Verschlüsselung der Bildübertragung
würde zu zeitlichen Verzögerungen der Bilder und erheblichen
Qualitätsverlusten führen. Mit Blick auf die polizeilichen Aufgaben
darf eine Verschlüsselung aber nicht zu Lasten der Qualität der ins
Polizeihauptrevier übertragenen Bilder gehen, so dass das
Bildmaterial für die polizeiliche Aufgabenerfüllung unbrauchbar wäre.
Es wird betont, dass alles Erforderliche getan wurde und wird, um
einen Datenmissbrauch zu verhindern, ohne dass es zu
Qualitätsverlusten kommt. Es ist schlichtweg falsch, wenn der
Landesdatenschutzbeauftragte mit seinen wiederholten öffentlichen
Äußerungen den Eindruck erweckt, die Datenübertragung sei nicht
geschützt. Der Landesdatenschutzbeauftragte ist bis heute einen
Nachweis schuldig geblieben, dass die von ihm aufgemachten
Anforderungen an die Übertragungsstecke notwendig sind. Mittlerweile
gibt es 13 Beispiele, bei denen die Bildüberwachung die Arbeit der
Schweriner Polizei bereits erheblich unterstützt hat.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de




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Datum: 08.02.2019 - 14:25 Uhr
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