Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 08.02.2019 mit einem Bericht aus dem Main-Tauber-Kreis
(ots) - Bad Mergentheim: missglücktes Überholmanöver
Deutlich schlimmer hätte das Überholmanöver einer jungen Frau am
Freitagvormittag bei Bad Mergentheim ausgehen können. Die
Renault-Fahrerin war gegen 6.30 Uhr mit ihrem Pkw auf der B290 in
Fahrtrichtung Herbsthausen unterwegs. Auf Höhe der Ortschaft Dörtel
setzte sie zum Überholen eines Holzlasters an, nachdem bereits zwei
PKW vor ihr diesen überholt hatten. Offensichtlich übersah die
Renault-Fahrerin dabei jedoch einen entgegenkommenden
Kleintransporter. Die Frau schaffte es nicht mehr vor dem
Holztransporter einzuscheren. Der Fahrer des Kleintransporter musste,
um ein Frontalzusammenstoß zu verhindern, stark abbremsen und nach
rechts in einen angrenzenden Graben ausweichen. Trotzdem kam es zu
einer seitlichen Kollision zwischen dem Renault und dem
entgegenkommenden Kleintransporter. Hierdurch wurde der Renault
nach rechts, zwischen den Holzlaster und dessen Anhänger, geschoben
und verkeilte sich dort. Die Frau wurde bei dem Unfall leicht
verletzt. Wieviel Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen entstand,
ist derzeit noch nicht bekannt.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Heilbronn
Telefon: 07131 104 1010
E-Mail: heilbronn.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Heilbronn, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.02.2019 - 16:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2073817
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HN
Stadt:
Heilbronn
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 08.02.2019 mit einem Bericht aus dem Main-Tauber-Kreis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).