Tätowierer mit doppelter Identität
(ots) - Während einer Überprüfung eines Tattoo Studios im
Ortenaukreis durch Beamte des Aufgabenbereichs Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach im letzten Jahr stellten die
Zöllner fest, dass der Asylantrag eines dort beschäftigten 29jährigen
Tätowierers georgischer Staatsangehörigkeit bereits 2016 abgelehnt
und der Mann deshalb zur Ausreise aufgefordert worden war. Der
Ausreise hatte er sich aber entzogen und war untergetaucht. Mit einer
selbst gefälschten rumänischen Identitätskarte hatte er sich seitdem
in Deutschland bewegt, wie er selbst eingestand. Die Zöllner leiteten
sodann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten
Aufenthalts und wegen Urkundenfälschung ein. Der Mann wurde in
Untersuchungshaft genommen und der Fall der Staatsanwaltschaft
Freiburg vorgelegt. Das zuständige Amtsgericht Emmendingen sah die
Vorwürfe schließlich als erwiesen an und verhängte gegen den Mann
eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Der Strafbefehl wurde im
Januar rechtskräftig. Auf eine Abschiebehaft konnte verzichtet
werden, da der Mann gegenüber dem Gericht versicherte, sofort
auszureisen.
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Datum: 11.02.2019 - 09:00 Uhr
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