Einlieferung in die JVA durch Zahlung von Geldstrafen abgewandt
(ots) - Durch Zahlung von Geldstrafen konnten am
Wochenende ein 27-jähriger Bulgare und ein 42-jähriger Tscheche ihre
Haftstrafe abwenden.
Am Samstag gegen 04:40 Uhr kontrollierten Beamte der
Bundespolizei-inspektion Chemnitz in Reitzenhain einen 27-jährigen
Bulgaren. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab einen aktuellen
Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel. Er war
wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Zahlung einer Geldstrafe von
600 Euro + 108,50 Euro Verfahrenskosten oder einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt wurden. Er zahlte die
offene Geldstrafe und entkam so einer Einlieferung in die JVA.
Ein ähnlicher Sachverhalt ereignete sich am Sonntag. Gegen 20:00
Uhr wurde durch Kräfte der Bundespolizei in der Ortslage Reitzenhain
ein 42-jähriger Tscheche kontrolliert.
Da er zwei Geldbußen bislang nicht beglichen hatte, lagen gegen
ihn zum einen von der Staatsanwaltschaft Leipzig und zum anderen von
der Staatsanwaltschaft Bielefeld, Fahndungsausschreibungen zur
Festnahme vor. Da er die offenen Geldbußen von insgesamt 357,50 EUR
vor Ort zahlen konnte, entging auch er einer Einlieferung in die JVA.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Pressesprecherin
Anett Bochmann
Telefon: 0371 4615 116 oder 105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse(at)polizei.bund.de
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Datum: 11.02.2019 - 10:09 Uhr
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