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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg:

Hohe Haftstrafe wegen Millionenbetrug: LKA-Präsident begrüßt Urteil

ID: 2074875

(ots) - "Dieses Urteil mit einer so empfindlichen
Haftstrafe ist eine klare Botschaft an organisierte
Millionenbetrüger, die mit der Fake-President-Masche bei Unternehmen
hohe Geldsummen ergaunern. Zugleich ist es auch eine Bestätigung der
akribischen und konsequenten Ermittlungsarbeit von Staatsanwaltschaft
und Polizei!" begrüßte LKA-Präsident Ralf Michelfelder das Urteil
gegen einen 52-jährigen französischen Staatsangehörigen. Das
Landgericht Stuttgart hatte den Franzosen am 6. Februar wegen
gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünf
Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

Diesem großen Ermittlungserfolg waren seit 2016 umfangreiche
Recherchen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des
Landeskriminalamts Baden-Württemberg vorausgegangen. Nach komplexen,
auch international geführten Ermittlungen war es gelungen, den jetzt
Verurteilten als mutmaßlichen Millionenbetrüger zu identifizieren.
Als Mitglied einer Bande hatte der Verurteilte vom israelischen Tel
Aviv aus insgesamt sieben deutsche Firmen, davon zwei in
Baden-Württemberg, um rund 10 Millionen Euro betrogen. Er wurde
deshalb im Mai 2017 in Zusammenarbeit mit dem BKA und der
israelischen Polizei während laufender Tat in Israel identifiziert
und konnte unmittelbar festgenommen werden. Mit der so genannten
"Fake President"- oder "CEO-Fraud"-Masche erschlich sich der
wortgewandte Täter als vermeintlicher Rechtsanwalt "Dr. Schmidt" im
telefonischen Kontakt mit arglosen Beschäftigten der angegriffenen
Firmen deren Vertrauen und veranlasste diese, Millionenbeträge ins
Ausland zu überweisen. Gegen einen weiteren Mittäter läuft derzeit
ein von der Staatsanwaltschaft Stuttgart betriebenes
Auslieferungsverfahren.

Die Täter der Fake-President-Masche wissen, dass in mittleren und




großen Unternehmen der gesamte Zahlungsverkehr nahezu ausschließlich
elektronisch erfolgt. Im Vorfeld der Attacke spionieren sie
Unternehmen deshalb gezielt aus. Dazu werten sie z. B. öffentliche
Auftritte, Interviews, Webseiten und Social-Media-Profile aus, um z.
B. Vorstandschefs oder Geschäftsführer möglichst authentisch
imitieren zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann
psychologisch unter Druck gesetzt, so dass sie unbemerkt in die Falle
tappen. Michelfelder betonte, dass diese Täter in perfider Weise das
Vertrauen und die Kultur der Unternehmen unterwandern. Mit seinen
weltbekannten Großunternehmen und tausenden erfolgreichen kleinen und
mittelständischen Betrieben sei Baden-Württemberg als eine der
führenden Wirtschaftsregionen in Deutschland und Europa von dieser
Betrugsmasche naturgemäß betroffen.

Allein in den vergangenen vier Jahren waren rund 750 Unternehmen
in BW mit dieser Masche angegriffen worden. In rund 90 Fällen waren
die Täter erfolgreich und verursachten einen Schaden von ca. 50 Mio.
Euro. Dank der international engen Vernetzung des LKA konnten davon
18 Mio. Euro im Ausland gesichert werden, bevor sie in Täterhand
verschwanden.

Mit diesem Urteil wurde zum zweiten Mal eine empfindliche
Haftstrafe gegen Täter dieser Betrugsmasche in Baden-Württemberg
verhängt. Erstmals war im Februar 2018 eine Angeklagte vor dem
Landgericht Stuttgart zu einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von
fünf Jahren verurteilt worden.




Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Herr Haug
Telefon: 0711 5401-3012
E-Mail: pressestelle-lka(at)polizei.bwl.de
http://www.lka-bw.de

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Herr Römhild
Tel. 0711 921-4400

Original-Content von: Landeskriminalamt Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 11.02.2019 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: LKA-BW
Stadt:

Stuttgart



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