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Innenminister Caffier: Zusätzliche Konsolidierungsmittel 2018 zur Unterstützung von Landkreisen, Städten und Gemeinden mit Haushaltsdefiziten fast vollständig ausgereicht

ID: 2075227

(ots) - Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 ist der Kommunale
Entschuldungsfonds neu eingerichtet worden, in dem insgesamt für die
Haushaltsjahre 2018 und 2019 rund 70 Millionen Euro zusätzliche
Konsolidierungsmittel bereitgestellt wurden, um kommunale
Körperschaften mit Haushaltsdefiziten zu unterstützen. Die hiervon
für das Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 52,615
Millionen Euro sind im Jahr 2018 nahezu vollständig, in Höhe von rd.
52,3 Millionen Euro (99,4 %), abgeflossen.

Der Kommunale Entschuldungsfonds ergänzt den Kommunalen
Haushaltskonsolidierungsfonds, in dem durch das Land 100 Millionen
Euro an Konsolidierungshilfen zur Verfügung gestellt wurden, sowie
die 15 Millionen Euro, die jährlich nach dem Finanzausgleichsgesetz
Mecklenburg-Vorpommern aus der Finanzausgleichsmasse als
Konsolidierungshilfen zur Verfügung stehen.

35 Millionen Euro, die im Jahr 2018 im Kommunalen
Entschuldungsfonds zur Verfügung standen, dienten zur Aufstockung der
Mittel im Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds. Das Geld kommt
insgesamt besonders hoch defizitären kommunalen Körperschaften
zugute, die mit dem Land eine Konsolidierungsvereinbarung
abgeschlossen hatten. Die Mittel des Kommunalen
Haushaltskonsolidierungsfonds waren - auch unter Berücksichtigung
eigener Konsolidierungsanstrengungen, zu denen sich die kommunalen
Körperschaften mit Abschluss der Konsolidierungsvereinbarung
verpflichtet hatten - für das Erreichen des Haushaltsausgleichs nicht
ausreichend.

Zuweisungsempfänger waren der Landkreis Vorpommern-Greifswald, die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Landeshauptstadt Schwerin,
die Stadt Neubrandenburg sowie die Stadt Eggesin. Die
"Aufstockungsmittel" sind im Jahr 2018 vollumfänglich abgeflossen.





17,615 Millionen Euro standen im Jahr 2018 für kreisangehörige
Gemeinden zur Verfügung, denen es eigenständig gelungen war, ihr
Defizit aus Vorjahren zu reduzieren. Nach der sogenannten
"1:1-Regelung" konnten diese Gemeinden grundsätzlich für jeden Euro,
um den sie ihr Defizit reduziert hatten, einen Euro vom Land
erhalten. Insgesamt wurden an 126 Gemeinden rd. 17,3 Millionen Euro
ausgezahlt.

"Mit diesen Zuweisungen hat das Land in einem unbürokratischen und
einfachen Verfahren einen entscheidenden Beitrag zur Konsolidierung
der Haushalte im kreisangehörigen Raum geleistet. Auch im Jahr 2019
stehen 17,615 Millionen Euro für die "1:1-Regelung" zur Verfügung.
Hiermit wollen wir die Konsolidierungsbemühungen der Gemeinden weiter
unterstützen. Hinzu kommen die rd. 300.000 Euro, die in 2018 nicht
ausgegeben werden konnten.", so Innenminister Lorenz Caffier.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 11.02.2019 - 13:57 Uhr
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