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Zoll deckt Schwarzarbeit auf - Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten

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(ots) - Der Inhaber einer Veranstaltungsagentur
und eines Restaurants aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, der
mehreren Angestellten über einen Zeitraum von 5 Jahren zu dem
offiziellen Gehalt nebenher Schwarzlohn zahlte, wurde unlängst durch
das Landgericht Frankfurt (Oder) wegen Vorenthaltens von
Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Frankfurt (Oder) führten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt
(Oder) zu einer Verurteilung wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von
Arbeitsentgelt in 169 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1
Jahr und 4 Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung
ausgesetzt und 2 Monate der Gesamtfreiheitsstrafe gelten als
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer als vollstreckt.

Der Unternehmer hatte seinen Arbeitnehmern, die teilweise
geringfügig und teilweise in Vollzeit beschäftigt wurden, den Lohn
nur zum Teil ordnungsgemäß mit offiziellen Verdienstbescheinigungen
gezahlt. Darüber hinaus entlohnte er s in größerem Umfang in bar mit
Schwarzlöhnen, wodurch den Krankenkassen ein Beitragsschaden in Höhe
von ca. 54.000 Euro entstanden ist.

Das Urteil ist rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Pressesprecherin
Astrid Pinz
Telefon: 0335/563-1180
E-Mail: presse.hza-ff(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 12.02.2019 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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