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(Tuttlingen) Testkäufer zur Überwachung des Jugendschutzgesetzes im Einsatz

ID: 2076353

(ots) - Laut statistischem Landesamt mussten im Jahr
2017 in Baden-Württemberg insgesamt 2.733 Kinder und Jugendliche im
Alter von 13-19 Jahren wegen einer alkoholbedingten Erkrankung in
Krankenhäusern vollstationär behandelt werden. Dabei entfielen auf
männliche Jugendliche 1.575 Behandlungen, weibliche Jugendliche
mussten in 1.158 Fällen ärztlich behandelt werden.

Dass in Sachen Alkoholkonsum bzw. dem vorgelagerten Verkauf,
insbesondere von hartem Alkohol an unter 18-Jährige, weiterer
Handlungsbedarf besteht, machen zwei weitere Werte aus der
vorliegenden Statistik deutlich: Die absolute Zahl der stationären
Aufenthalte von 13-19 Jährigen in den Krankenhäusern des Landkreises
Tuttlingen betrug 39 Fälle, wobei hier erfassungsbedingt von einer
hohen Dunkelziffer und damit auch von mehr Fällen auszugehen ist.

Hochgerechnet auf 10.000 Personen der Bevölkerungsgruppe der 13-19
Jährigen betrug der Landesdurchschnitt 34,2 Behandlungsfälle. Der
Landkreis Tuttlingen lag mit 35,5 Behandlungsfällen knapp über dem
Landesdurchschnitt, jedoch noch im vorderen Mittelfeld. Die mit 17,6
Fällen geringste Quote wies der Stadtkreis Mannheim auf. Die höchste
Quote schlug mit 71,2 Fällen im Landkreis Freudenstadt zu Buche.

Wenngleich es sich bei dem Alkohol, der bei jugendlichen
Trinkgelagen konsumiert wird, nicht ausschließlich um
branntweinhaltigen Alkohol (Schnaps, Whisky, Wodka u.a.) handelt und
dieser auch nicht nur von Jugendlichen selbst, sondern manchmal auch
von Erwachsenen für die Jugendlichen gekauft wird, behält das
Jugendamt des Landratsamtes Tuttlingen und das Polizeipräsidium
Tuttlingen das Thema Alkoholabgabe an Jugendliche mit sogenannten
Testkäufen auch im Jahr 2019 im Blick.

Im Fokus der Testkäufe, die in den nächsten zwei Wochen
stichprobenartig im Kreisgebiet durchgeführt werden, steht der




Verkauf von branntweinhaltigem Alkohol sowie Zigaretten an unter 18
Jahre alte Personen im Einzelhandel sowie an Tankstellenshops.

Der Zeitpunkt für die Durchführung der Testkäufe vor der
Fastnachtszeit ist bewusst gewählt worden, da die Zahlen für
stationäre Aufnahmen junger Menschen in den Krankenhäusern des Landes
in der Jahresverteilung zwei saisonale Spitzen aufweisen. Diese
finden sich zum einen in den Sommerferien, zum anderen während der
bevorstehenden "fünften Jahreszeit".

Die Verantwortlichen für die Durchführung der Testkäufe hoffen,
dass sich die positiven Trends der letzten Testkäufe, bei denen es
kaum mehr zu Beanstandungen kam, während der geplanten Aktion
fortsetzen werden.

Jugendamt und Polizei appellieren ferner auch an alle Vereine, die
Fastnachtsveranstaltungen durchführen, beim Alkoholausschank an
Jugendliche und junge Erwachsene die einschlägigen Vorschriften des
Jugendschutzgesetzes zu beachten.

Der Ausschank von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen,
gleichgültig ob es sich um Jugendliche oder Erwachsene handelt,
stellt einen Verstoß gegen das Gaststättengesetz dar, der mit einem
Bußgeld geahndet wird.

Für weitere Auskünfte zum Thema Jugendschutz stehen das Referat
Prävention des Polizeipräsidiums Tuttlingen (Mail:
tuttlingen.pp.praevention(at)polizei.bwl.de) oder das Jugendamt des
Landratsamtes Tuttlingen (Mail: jugendamt(at)landkreis-tuttlingen.de)
zur Verfügung.

Gez. Michael Ilg




Rückfragen bitte an:

Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
Telefon: 07461 941-114
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Tuttlingen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 13.02.2019 - 06:36 Uhr
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