Der Zoll auf der ISPO
(ots) -
Was macht der Zoll auf der Fachmesse für Sportartikel und
Sportmode (ISPO) in München? Das haben sich einige Aussteller und
Besucher bei den Kontrollen des Zolls an den Messetagen gefragt.
Die Zollbehörden - in diesem Fall die zuständige Kontrolleinheit
Verkehrswege München des Hauptzollamts Rosenheim - sind auch für die
Kontrolle der Einhaltung von Schutzrechten wie Marken, Urheber- oder
Patentrechten bei Waren aus dem Ausland zuständig. Dafür muss jedoch
der Inhaber von Rechten geistigen Eigentums bei der Zentralstelle
Gewerblicher Rechtsschutz in München einen Antrag auf Tätigwerden der
Zollbehörden gestellt haben.
Zwei Firmen, die ihre Marken bzw. Patentrechte schützen ließen,
machten die Zollbehörden auf Rechtsverletzungen bei Ausstellern der
ISPO aufmerksam.
Die Beamten fanden an einem Messestand insgesamt 67 Produkte auf
denen ein nachgeahmtes Emblem eines namhaften
Sportbekleidungsherstellers angebracht war. Nach Rücksprache mit der
zuständigen Staatsanwaltschaft wurde vor Ort eine Sicherheitsleistung
von 5.000 EUR erhoben und die schutzrechtsverletzenden Produkte
sichergestellt.
Am zweiten Stand ging es um ein geschütztes Patentrecht eines
Fitnessgerätes. Da es sich hier bereits um den zweiten von
Zollbehörden festgestellten Verstoß handelte, wurde in Rücksprache
mit der Staatsanwaltschaft die erhöhte Sicherheitsleistung von 10.000
Euro erhoben. Das Fitnessgerät, welches die nachgemachte Technik
enthielt, wurde ebenfalls sichergestellt.
In beiden Fällen leiteten die Zöllner aufgrund der Verstöße gegen
das Marken- bzw. Patent-Gesetz Strafverfahren gegen die
Messestandbetreiber ein.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 13.02.2019 - 08:38 Uhr
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