(BC) Biberach - Einbrecher gestört / Am Mittwoch nahm die Polizei in Biberach einen 26-Jährigen fest.
(ots) - Kurz nach 4.30 Uhr löste eine Alarmanlage an einem
Gebäude in der Bachgasse aus. Polizeistreifen rückten an. Sie sahen
am Gebäude ein aufgehebeltes Fenster. Die Beamten durchsuchten die
Räumlichkeiten. Sie stellten keine Auffälligkeiten fest. Es befand
sich niemand im Innern. Nachdem die Polizisten das Gebäude verlassen
hatten, kam ein 26-jähriger Mann zu ihnen. Er hatte wohl ein
schlechtes Gewissen bekommen und gab an, das Fenster aufgehebelt zu
haben. Die Polizei nahm den Mann fest und brachte ihn auf das
Polizeirevier. Ob der Mann etwas entwendete ist noch nicht bekannt.
Die Biberacher Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Viele Einbrüche können durch stabile Türen und Fenster und die
richtige Sicherungstechnik verhindert werden. Immer mehr Täter
scheitern an den technischen und mechanischen
Sicherungseinrichtungen. Schon durch einfache Maßnahmen kann jeder
etwas tun. Für die Einbrecher ist es wichtig, dass alles möglichst
schnell geht. Leisten Fenster und Türen erheblichen Widerstand, geben
die Ganoven ihr Vorhaben schnell auf.
+++++++ 273870
Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.02.2019 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2076434
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-UL
Stadt:
Ulm
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (BC) Biberach - Einbrecher gestört / Am Mittwoch nahm die Polizei in Biberach einen 26-Jährigen fest."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).