Wiedereinreise führt zur Festnahme
(ots) - Da er entgegen einer bestehenden
Wiedereinreisesperre nach Deutschland einreiste wurde ein 22-jähriger
Mann am Dienstagabend im Fernzug zwischen Basel und Freiburg
festgenommen. Durch seine unerlaubte Wiedereinreise trat die gegen
ihn angeordnete Strafvollstreckung einer 294-tägigen Freiheitsstrafe
in Kraft.
Der algerische Staatsangehörige war durch Beamte des Zolls im Zug
kontrolliert worden und konnte sich lediglich mit einem Schweizer
Ausgangsschein ausweisen. Über den zur Einreise nach Deutschland
nötigen Reisepass mit Aufenthaltstitel verfügte er nicht. Zudem
stellten die Beamten bei der Überprüfung fest, dass zwei
Ausschreibungen zur Festnahme gegen den Mann bestehen. Durch das
Amtsgericht Neumünster war der 22-Jährige im Juni 2017 wegen
Verstößen gegen das Strafgesetzbuch zu einer Jugendstrafe von 2
Jahren und 4 Monaten verurteilt worden. Aufgrund der Abschiebung ins
Heimatland, im Oktober 2017 wurde angeordnet das der Strafrest von
294 Tage zu vollstrecken ist, falls der Mann wieder unerlaubt
einreist. Die zweite Ausschreibung zur Festnahme bestand aufgrund der
Abschiebung des 22-Jährigen und der damit gegen ihn erlassenen
achtjährigen Einreise- und Aufenthaltssperre.
Beim Ausstieg am Hauptbahnhof Freiburg versuchte der zuvor
kooperative und redselige Mann, sich der Maßnahmen des Zoll zu
entziehen, in dem er ihnen sein Gepäck in den Weg warf und flüchtete.
Der Versuch blieb aufgrund der sofortigen Verfolgung durch die
Zöllner und der Mithilfe eines Passanten jedoch erfolglos. Im
Anschluss konnte der 22-Jährige an die Bundespolizei übergeben und in
eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert werden.
Aufgrund der Einreise entgegen einer Wiedereinreisesperre und der
fehlenden Dokumente für den Grenzübertritt wurde durch die
Bundespolizei ein Strafverfahren gegen den 22-Jährigen eingeleitet.
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Datum: 13.02.2019 - 09:58 Uhr
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