Gilten: Teile einer Photovoltaikanlage entwendet; Wietzendorf: Bauwagen des Kindergartens aufgebrochen
(ots) - Presseinformation der Polizeiinspektion
Heidekreis v. 13.02.2019 Nr. 1
12.02 / Teile einer Photovoltaikanlage entwendet
Gilten: Unbekannte begaben sich von Montag auf Dienstag an einem
Feldweg am Eschenworther Weg in einen unverschlossenen Schweinestall
und montierten drei Wechselrichter einer Photovoltaikanlage ab.
Vermutlich nutzen die Täter ein Fahrzeug. Der Schaden wird auf rund
4.000 Euro geschätzt. Hinweise zur Tat nimmt die Polizei in
Schwarmstedt unter 05071/511490 entgegen.
11.02 / Bauwagen des Kindergartens aufgebrochen
Wietzendorf: In der Zeit zwischen vergangenen Donnerstag und
Montag öffneten Unbekannte mit brachialer Gewalt einen Bauwagen des
Kindergartens, der in einem Waldstück am Wanderweg in der
Verlängerung der Straße Hohes Feld steht und den Kindern als
Schutzhütte dient. Sie entwendeten eine Flasche Desinfektionsmittel
im Wert von rund zehn Euro. Der Schaden am Bauwagen wird auf etwa
1.000 Euro geschätzt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Heidekreis
Pressestelle
Olaf Rothardt
Telefon: 05191 9380-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-hk.polizei.niedersachsen.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Heidekreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Alarmauslösung gegen 2 Uhr in der Nacht zum Mittwoch" alt=" Meckesheim: Gaststätteneinbruch in der Oberhofstraße -
Alarmauslösung gegen 2 Uhr in der Nacht zum Mittwoch">
Datum: 13.02.2019 - 12:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2076687
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HK
Stadt:
Heidekreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Gilten: Teile einer Photovoltaikanlage entwendet; Wietzendorf: Bauwagen des Kindergartens aufgebrochen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Heidekreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).