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Festnahme zweier Mitarbeiter des allgemeinen syrischen Geheimdienstes wegen des Verdachts der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit

ID: 2076759

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (12. Februar
2019) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019

den 56-jährigen syrischen Staatsangehörigen Anwar R. und den
42-jährigen syrischen Staatsangehörigen Eyad A.

durch Beamte des Bundeskriminalamtes in Berlin und in
Rheinland-Pfalz festnehmen lassen.

Der Beschuldigte Anwar R. ist der Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und anderer Straftaten dringend verdächtig. Er soll
zwischen Ende April 2011 und Anfang September 2012 als hochrangiger
Mitarbeiter des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes an Folterungen
und körperlichen Misshandlungen mittäterschaftlich beteiligt gewesen
sein.

Der Beschuldigte Eyad A. ist der Beihilfe zu einem Verbrechen
gegen die Menschlichkeit sowie anderer Straftaten dringend
verdächtig. Er soll zwischen Anfang Juli 2011 und Mitte Januar 2012
als Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes zu der Tötung von zwei
Menschen sowie der Folterung und körperlichen Misshandlung von
mindestens 2.000 Menschen Hilfe geleistet haben.

In den Haftbefehlen ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:

Spätestens seit April 2011 ging das syrische Regime dazu über,
sämtliche regierungskritischen Aktivitäten der Opposition
flächendeckend mit brutaler Gewalt zu unterdrücken. Den syrischen
Geheimdiensten kam dabei eine wesentliche Rolle zu. Das Ziel war es,
mit Hilfe der Geheimdienste die Protestbewegung bereits zu einem
möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden. Die beiden Beschuldigten
gehörten dem syrischen Allgemeinen Geheimdienst an, konkret einer für
die Sicherheit im Raum Damaskus zuständigen Abteilung. Anwar R.
leitete dort die sogenannte Ermittlungsabteilung mit einem daran
angeschlossenen Gefängnis. Dort mussten die Gefangenen bei ihrer




Vernehmung brutale und massive Folter über sich ergehen lassen. Als
Leiter der Ermittlungsabteilung bestimmte und befehligte Anwar R. die
Abläufe in dem Gefängnis und dabei auch den Einsatz von
systematischen und brutalen Folterungen.

Eyad A. war in einer Einheit beschäftigt, die der Abteilung des
Anwar R. zuarbeitete. Die Aufgabe von Eyad A. war es, im Rahmen von
Personenkontrollen Deserteure, Demonstranten und sonstige verdächtige
Personen festzustellen und zu verhaften. Konkret arbeitete Eyad A. im
Sommer 2011 für einen Monat an einem Kontrollposten im Umland von
Damaskus. Dort wurden täglich zwischen 200 und 300 Menschen
kontrolliert. Etwa 100 von ihnen wurden pro Tag festgenommen, in das
von Anwar R. geleitete Gefängnis gebracht und dort gefoltert. Später
beteiligte sich Eyad A. an der Erstürmung von Häusern und Wohnungen.
Im Herbst 2011 verfolgte er nach der gewaltsamen Beendigung einer
Demonstration fliehende Demonstranten. Diejenigen, die nicht
entkommen konnten, wurden von dem Beschuldigten und seinen Kollegen
festgenommen und unter anderem in das von Anwar R. geleitete
Gefängnis gebracht.

2012 verließen Anwar R. und Eyad A. Syrien.

Ebenfalls am gestrigen Tag wurde ein Mitarbeiter der
Geheimdienstabteilung des Anwar R. in Frankreich durch die
Staatsanwaltschaft Paris festgenommen. Die gestrigen Festnahmen waren
im Rahmen einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe aufeinander abgestimmt.

Die Beschuldigten wurden gestern und heute dem Ermittlungsrichter
des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet
und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 13.02.2019 - 13:09 Uhr
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