Ergänzung/Klarstellung zur gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen vom 13.02.2019/10.28 Uhr (Schwunghafter Drogenhandel aufgedeckt):
(ots) - Ergänzung/Klarstellung zur gemeinsamen
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des
Polizeipräsidiums Reutlingen vom 13.02.2019/10.28 Uhr:
Der Satz im dritten Absatz der Pressmitteilung
"Im Anschluss wurden auf richterliche Anordnung nicht nur die
Wohnungen der Festgenommenen in Eningen, sondern auch drei weitere
Wohnungen ihrer mutmaßlichen Komplizen in Eningen und Tübingen, sowie
die Räume eines Spielcasinos in Reutlingen durchsucht. Dabei wurden
nochmals über 170 Gramm Kokain und über 4.300 Euro mutmaßliches
Dealergeld beschlagnahmt."
bezog sich auf das Ergebnis der Durchsuchungen insgesamt, konnte
jedoch so verstanden werden, als ob Kokain und Bargeld in dem
Spielcasino aufgefunden worden wären. Dies ist NICHT zutreffend. Die
beschriebenen Beweismittel wurden in Wohnungen von Beschuldigten
aufgefunden. (ak)
Rückfragen bitte an:
Andrea Kopp (ak), Tel. 07121/942-1101
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 13.02.2019 - 13:19 Uhr
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