Verkehrsunfall fordert zwei Verletzte, hohen Schaden und stundenlange Sperrung
(ots) - Mittwochnachmittag (13.02.), gegen
13:10 Uhr, befuhr ein 62-jähriger Mönchengladbacher mit seinem Nissan
die Kreisstraße 10 aus Richtung Bedburdyck kommend. Nach ersten
Erkenntnissen der Polizei fuhr er vor der Kreuzung zur Kreisstraße 40
nach links auf die Gegenfahrbahn, um andere Fahrzeuge zu überholen,
die bei Rot vor der Ampel standen. Im Kreuzungsbereich kam es dabei
zu einem Zusammenstoß mit einem Citroen, der in diesem Augenblick auf
die Kreisstraße 10 in Richtung Bedburdyck abgebogen war. Dessen
Fahrerin, eine 55-jährige Jüchenerin verletzte sich schwer, der
Mönchengladbacher leicht. Ihm wurden Blutproben entnommen, da er
möglicherweise unter dem Einfluss von Alkohol und Medikamenten stand.
Beide Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Auslaufende Betriebsstoffe
verunreinigten den Kreuzungsbereich dermaßen, dass dieser für mehrere
Stunden gesperrt werden musste. Das Verkehrskommissariat übernahm die
weiteren Ermittlungen.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.02.2019 - 15:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2077037
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NE
Stadt:
Grevenbroich-Noithausen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrsunfall fordert zwei Verletzte, hohen Schaden und stundenlange Sperrung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).