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Hauptzollamt Duisburg - Anhaltspunkte für Mindestlohnunterschreitungen - Bundesweite Schwerpunktprüfung bei Paketzustellern und Kurierdiensten

ID: 2077218

(ots) -
Ãœber 80 Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
beteiligten sich an der bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bereich
Paketzusteller und Kurierdienste am Freitag, 08. Februar 2019.

Im Kreis Wesel, sowie in Duisburg, Oberhausen und Essen
überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Duisburg
47 Arbeitgeber. Die angetroffenen Personen wurden zur Tätigkeit, zur
Entlohnung und zu den Arbeitsbedingungen befragt.

In dieser Branche haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen
gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde. Nach den
ersten Erkenntnissen lagen in 15 Fällen Anhaltspunkte für
Mindestlohnunterschreitungen vor und in 69 Fällen müssen die
Tätigkeiten der Fahrer durch die Einsicht in Geschäftsunterlagen
näher geklärt werden.

"Das bedeutet, dass im Durchschnitt jeder dritte Arbeitgeber im
Bereich Paketzusteller und Kurierdienste nach den ersten Auswertungen
zu wenig Lohn zahlen würde", so Anja Turloff-Galetzki,
Pressesprecherin des Hauptzollamts Duisburg. "Eine nachträgliche
Prüfung der Geschäftsunterlagen ist in den meisten Fällen nötig, da
die Angaben der Fahrer überprüft werden müssen."

Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit achten die
Zöllnerinnen und Zöllner neben der Einhaltung des Mindestlohns auch
darauf, ob Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt
wurden, Sozialleistungsmissbrauch vorliegt oder Ausländer ohne
gültige Arbeitsgenehmigungen beschäftigt wurden. In zwei Fällen
konnten die angetroffenen Personen keine gültige Arbeitsgenehmigung
vorweisen. Hier besteht der Verdacht der illegalen
Ausländerbeschäftigung und die Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen
nun mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.

Hintergrundinformation: Im Jahr 2017 überprüfte die




Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Duisburg 1.571
Arbeitgeber und leitete 4.809 Ermittlungsverfahren ein. Die
ermittelte Schadenssumme belief sich auf 35,4 Millionen Euro.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Anja Turloff-Galetzki
Telefon: 0203 / 7134 348
E-Mail: presse.hza-duisburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 14.02.2019 - 09:16 Uhr
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