Bußgeld für Fastnachtsmaske beim Autofahren
(ots) - Ob in Steinwenden-Obermohr, Meisenheim,
Katzweiler oder Pirmasens, am Wochenende finden in der Westpfalz
etliche Prunksitzungen und Faschingsveranstaltungen statt. Wir von
der Polizei wünschen allen Närrinnen und Narren, Karnevalisten und
Jecken ganz viel Spaß beim Feiern.
Und damit ihr euch die fünfte Jahreszeit nicht vermiest, haben wir
einen wichtigen Tipp! Seit dem 19. Oktober 2017 gilt nämlich eine
Gesetzesänderung, darin steht: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf
sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr
erkennbar ist." Das heißt im Klartext, dass ihr euch beispielsweise
nicht mit einer Zorro-Maske vorm Gesicht oder mit Clownsschminke
verkleidet hinters Steuer setzen dürft. Euer Gesicht - also ihr -
muss beim Autofahren erkennbar sein, ansonsten droht ein Bußgeld von
60 Euro. Wer vorsätzlich handelt, zahlt sogar das Doppelte - 120 Euro
sind dann für die Maskerade fällig.
Wenn es also unumgänglich ist, die Maskierung schon zu Hause über
das Gesicht zu ziehen, dann solltet ihr euch eine Alternative wie
öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Bekannte etc. suchen, die euch
fahren können. Das hat natürlich den Vorteil, dass ihr dem Thema
"Alkohol am Steuer" nach der Veranstaltung ebenfalls ein Schnippchen
geschlagen habt. Lasst euch einfach wieder abholen. |erf
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westpfalz
Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.02.2019 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2077384
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPWP
Stadt:
Kaiserslautern
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bußgeld für Fastnachtsmaske beim Autofahren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).