(217) Alkoholisierter Raser aus dem Verkehr gezogen
(ots) - Beamte der Nürnberger Verkehrspolizei stoppten
gestern Abend (13.02.2019) auf dem Frankenschnellweg ein Fahrzeug,
das mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Der
alkoholisierte Kraftfahrer muss mit empfindlichen Folgen rechnen.
Gegen 21:00 Uhr erfassten die Polizeibeamten mit ihrem zivilen
Videomessfahrzeug einen Mercedes, der den Frankenschnellweg zwischen
der Anschlussstelle Nürnberg-Doos und der Rothenburger Straße befuhr.
Zunächst fiel der Fahrer den Beamten auf, da er unerlaubterweise
andere Fahrzeuge rechts überholte. Dabei erreichte er eine
Spitzengeschwindigkeit von 104 km/h bei erlaubten 60 km/h.
Während der anschließenden Kontrolle stellten die Polizisten bei
dem 37-jährigen Mercedesfahrer außerdem eine Alkoholisierung fest und
führten in der Dienststelle, zur Einleitung des Bußgeldverfahrens,
einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest durch. Dieser bestätigte
den Verdacht. Das Messgerät zeigte einen Wert von umgerechnet knapp
0,8 Promille.
Um zu verhindern, dass der Mann sich wieder hinters Steuer setzte,
wurde der Autoschlüssel sichergestellt, und der 37-Jährige musste den
Weg zu Fuß fortsetzen. Der Kraftfahrer muss nun mit 630,- Euro
Bußgeld, einem zweimonatigen Fahrverbot und dem Eintrag von zwei
Punkten im Verkehrszentralregister rechnen.
Michael Hetzner/n
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.02.2019 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2077405
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MFR
Stadt:
Nürnberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (217) Alkoholisierter Raser aus dem Verkehr gezogen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).