Neustadt - Täterermittlung nach räuberischem Diebstahl - Keiner hat dem Opfer geholfen oder die Polizei verständigt.
(ots) - Neustadt, Scheuerlenstraße - Am Dienstag den
22.01.2019 kam es gg. 15.00 Uhr im Schmidt´s Markt zu einem
räuberischen Diebstahl (wir berichteten). Ein bislang unbekannter
Täter hatte unter Anwendung massiver Gewalt gegen eine Angestellte
des Kaufhauses eine Flasche Wodka entwendet. Nach umfangreichen
Ermittlungen konnte der Täter ermittelt werden. Durch das AG Freiburg
wurde ein Haftbefehl erlassen. Nach die Polizei dem Täter habhaft
werden konnte, wurde der Haftbefehl schlussendlich unter strengen
Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Doch gibt es einen kleinen Wermutstropfen in dieser Angelegenheit.
Die Angestellte die durch den Täter u.a. geschlagen und getreten
worden war, musste ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Keiner der in
großer Zahl vor Ort befindlichen Kunden kam der Angestellten zur
Hilfe, geschweige denn dass sie die Polizei verständigten. Auch
stellte sich keiner der Anwesenden als Zeuge zur Verfügung, obwohl
die körperliche Auseinandersetzung für alle sicht- und hörbar war.
Medienrückfragen bitte an:
Roland Zaubitzer
Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Titisee-Neustadt
Telefon: 07651 / 9336 - 120
E-Mail: titisee-neustadt.prev(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
(KA) Karlsruhe- Bekannten beraubt und bedroht">
Datum: 14.02.2019 - 11:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2077407
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FR
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Neustadt - Täterermittlung nach räuberischem Diebstahl - Keiner hat dem Opfer geholfen oder die Polizei verständigt."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).