Groß Kummerfeld /
Polizei ermittelt wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und wegen Jagdwilderei
(ots) - Am Mittwochnachmittag, den 13.02.19, meldeten
sich Mitglieder einer Tierschutzorganisation bei der Polizei und
baten um polizeiliche Hilfe. Man habe auf einem Grundstück in der
Gemeinde Groß Kummerfeld eine größere Leiterfalle (Krähenfang)
festgestellt, in der sich eine Taube und ein Sperber befinden. Der
Sperber gehört zu den Greifvögeln, die artenschutzrechtlich streng
geschützt sind.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Kiel wurde umgehend über die
Sache informiert. Diese erwirkte beim Amtsgericht Kiel einen
Durchsuchungsbeschluss für das betreffende Grundstück. Mit einem
Amtsveterinär des Kreises Segeberg und weiteren Polizeikräften wurde
das Grundstück aufgesucht. Die Durchsuchung führte zum Auffinden der
Falle. In der Falle fanden sich zwei Tauben und ein Sperber, wobei
eine der Tauben geschlagen war. Bei einer sogenannten Leiterfalle
kann ein Vogel, wie ein Greif, einfliegen. Ein Ausfliegen scheitert
zumeist an dem benötigten Raum zum Starten. Nach Begutachtung durch
den Amtsveterinär konnte der Sperber wieder in die Freiheit entlassen
werden. Auf dem Grundstück fanden sich weitere aufgestellte Fallen.
Gegen den ermittelten 76- jährigen Verantwortlichen wurde ein
Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und
wegen Jagdwilderei eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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Datum: 14.02.2019 - 15:18 Uhr
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