Moers - Böse Überraschung am Valentinstag / Polizei sucht Zeugen nach Einbruch
(ots) - Am Donnerstag, zwischen 14.45 Uhr und 22.45 Uhr,
nutzten Einbrecher die Abwesenheit der Hausbewohner aus, um sich
gewaltsam Zutritt zu verschaffen.
Die Täter hebelten zunächst ein Fenster eines freistehenden
Einfamilienhauses an der Hermann-Meiwes-Straße auf, gelangten so in
die Räume und durchwühlten anschließend sämtliche Zimmer.
Sie entkamen schließlich unbemerkt mit Bargeld und Schmuck.
Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei in Moers, Tel.: 02841
/ 171-0.
Nach den Erfahrungen der Polizei trägt Nachbarschaftshilfe
entscheidend zur Verhinderung von Einbrüchen bei. Achten sie deshalb
bewusst auf verdächtige Situationen in der Nachbarschaft bzw. auf
Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück. Alarmieren Sie bei
Gefahr (Hilferufe, ausgelöste Alarmanlage) und in Verdachtsfällen
sofort die Polizei über Notruf 110.
Für weitere Fragen, Anregungen und Tipps wie auch zur Beratung
über Möglichkeiten der technischen Sicherung stehen die Mitarbeiter
des Kommissariats Kriminalprävention/Opferschutz in Wesel
(Schillstraße 46, 46483 Wesel, Tel.: 0281 / 107 - 4420) kostenlos zur
Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Wesel
Pressestelle
Telefon: 0281 / 107-1050
Fax: 0281 / 107-1055
E-Mail: pressestelle.wesel(at)polizei.nrw.de
https://wesel.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Wesel, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.02.2019 - 07:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2077912
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-WES
Stadt:
Moers
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Moers - Böse Überraschung am Valentinstag / Polizei sucht Zeugen nach Einbruch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).