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Körperverletzungsdelikt in Bonner City - Haftbefehl auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft - Fahndungsteams der Bonner Polizei nahmen 23-Jährigen fest

ID: 2078243

(ots) - ‎In den Nachtstunden zum 10.02.2019 (gegen
02:15 Uhr) kam es in der Bonner City zu einem
Körperverletzungsdelikt. Einsatzkräfte der Bonner Polizei stellten im
Nahbereich der gemeldeten Örtlichkeit "Am Hof" vier junge Männer im
Alter 21, 23, 25 und 26 Jahren fest. Der augenscheinlich nicht
unerheblich verletzte 26-Jährige aus dieser Gruppe wurde mit einem
Rettungstransportwagen zur weiteren Behandlung in eine
Krankenhausambulanz eingeliefert. Die Angetroffenen schilderten den
Polizeikräften dann, dass sie gemeinsam von einer Gaststätte kommend
auf dem Heimweg gewesen seien, als sie von drei ihnen unbekannten
Personen auf der Straße "Am Hof" in Höhe der Fürstenstraße
unvermittelt angesprochen und aufgefordert wurden, "einen anderen Weg
zu gehen". Im weiteren Verlauf wurde die Gruppe um den 26-Jährigen
von den Unbekannten attackiert. In Folge des Angriffs ging der
26-Jährige zu Boden und wurde dann weiter massiv attackiert und
verletzt. Die Unbekannten flüchteten schließlich vom Ort des
Geschehens. Im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndungs- und
Ermittlungsmaßnahmen überprüften die Einsatzkräfte im Nahbereich des
Tatortes zwei verdächtige Personen. Den 23-Jährigen, der der Polizei
auch auf dem Gebiet der Gewaltkriminalität bekannt ist, nahmen sie
vorläufig fest. Nach Abschluss der ersten Ermittlungen durch die
Kriminalwache wurde der Verdächtige in Abstimmung mit der
Staatsanwaltschaft Bonn wieder entlassen, da nach dem ersten
Ermittlungsstand keine Haftgründe vorlagen.

(hierzu auch Pressemeldung vom 11.02.2019)

Über die weitergehenden Ermittlungen des zuständigen
Kommissariates 32 erhärtete sich der Tatverdacht gegen den zunächst
vorläufig Festgenommenen weiter. Der 26-jährige Geschädigte wird
aufgrund seiner massiven Verletzungen im Kopfbereich weiterhin




stationär in einem Krankenhaus behandelt.

Auf der Grundlage der aktuellen Ermittlungsergebnisse, zu denen
die Darstellung der Vorerkenntnisse zu dem 23-jährigen Beschuldigten,
das Verletzungsbild des Geschädigten nach rechtsmedizinischer
Untersuchung sowie weitere Erkenntnisse zum Tatablauf gehören,
erwirkte die Bonner Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht
einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung, in dem der
Haftgrund der Wiederholungsgefahr begründet ist. Der 23-Jährige wurde
in den frühen Morgenstunden des 15.02.2019 von Fahndungsteams der
Bonner Polizei im Raum Siegburg angetroffen und festgenommen. Er wird
nun dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Die eng mit der Bonner Staatsanwaltschaft abgestimmten
Ermittlungen dauern weiter an.




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Datum: 15.02.2019 - 11:44 Uhr
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