Hinweise der Polizeiinspektion Wittlich zu Karneval 2019
(ots) - Die fünfte Jahreszeit erreicht bald ihren
Höhepunkt. Bis zum Abschluss der närrischen Session 2018/2019 finden
auch im Dienstgebiet der Polizei Wittlich zahlreiche Veranstaltungen
und Umzüge statt.
Die Polizei Wittlich gibt dazu folgende Hinweise:
Die Polizei Wittlich kontrolliert Motivwagen bei der Anfahrt zu
den Umzügen
Alljährlich präsentieren die Narren an Fastnacht bei den Umzügen
aufwendig gebaute Motivwagen zu ausgesuchten Themen.
Die genehmigenden Behörden, Veranstalter und Vereine weisen
regelmäßig daraufhin, dass eine Personenbeförderung auf den Wagen
während der An- und Abfahrt zu den Umzügen nicht erlaubt ist (s. dazu
auch den Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 22.10.2018) Leider ist
auch nach einem tragischen, tödlich endenden Unfall im Jahr 2017 in
Schweich, im Jahr 2018 noch immer festzustellen gewesen, dass dieses
Verbot von mancher Gruppe ignoriert wird. So wurden wiederum während
der Anfahrten zu den Umzügen alkoholisierte Feiernde, auch ganz oben
auf den Motivwagen, festgestellt.
Dies wird zum Anlass genommen, entsprechende Kontrollen auf den
Anfahrtswegen zu den Veranstaltungsorten durchzuführen.
Werden Personen auf den Motivwagen während einer Anfahrt
festgestellt, heißt das im Umkehrschluss, dass der Fahrer die Fahrt
alleine fortsetzen und die beförderten Personen den Rest des Weges zu
Fuß oder mit zulässigen Beförderungsmitteln zurücklegen müssen.
Möglicherweise verpassen die Mitfahrer dann den Beginn des Umzuges.
Zudem wären da noch eine weitere unangenehme Folgeerscheinungen zu
erwähnen: Da es sich bei der Anfahrt zu einem Umzug im eigentlichen
Sinne nicht um eine Brauchtumsveranstaltung handelt, wäre der
Personentransport in führerscheinrechtlicher Hinsicht zu prüfen.
Gleichzeitig wäre eine Versicherungsfreiheit des Anhängers in Frage
zu stellen, da der Personentransport auf der Hinfahrt zum Umzug nicht
als Brauchtumsveranstaltung angesehen werden kann und von den
Versicherungsbedingungen des Zugfahrzeuges möglicherweise ausgenommen
ist. Auf den Fahrer der jeweiligen Zugmaschine kommen also
unangenehme Ermittlungen zu, welche ein Ordnungswidrigkeiten- oder
auch Strafverfahren nach sich ziehen können. Weiterhin werden die
Fahrer der Motivwagen aufgefordert, mit angemessener Geschwindigkeit
zum Veranstaltungsort zu fahren. Erlaubt sind Geschwindigkeiten von
25 km/h, da es sich bei den Motivwagen meist nicht um amtlich
zugelassene Fahrzeuge handelt. Die überwiegend hohen Aufbauten sind
nicht dazu geeignet, höhere Geschwindigkeiten zu fahren, wenn man
davon ausgeht, dass PS-starke Zugmaschinen eingesetzt werden, die
überwiegend 50 - 60 km/h fahren können. Auch hier ist eine
Pflichtversicherung zu erwähnen, wenn eine Geschwindigkeit über 25
km/h festgestellt wird. Wird auf der Anfahrt mit einem Motivwagen
eine transportierte Person durch eine unglückliche Fahraktion
verletzt, muss der Fahrer sich eine fahrlässige Körperverletzung
vorwerfen lassen.
Die erwähnten Aspekte gelten natürlich auch für die Rückführung
des Motivwagens nach dem Umzug. Auch hier dürfen keine Personen auf
dem Motivwagen mitfahren.
Die Polizei möchte kein Spielverderber sein, sondern auf die
rechtliche Situation und das Gefahrenpotential aufmerksam machen.
Die Polizei Wittlich führt verstärkt Alkoholkontrollen durch
Ergänzend ist zu sagen, dass neben der Kontrolle der Motivwagen an
den lustigen Tagen auch die Überprüfung der "normalen"
Verkehrsteilnehmer im Fokus steht. Bei diesen Verkehrskontrollen wird
besonderes Augenmerk auf eine mögliche Beeinträchtigung der
Fahrtüchtigkeit gelegt werden.
Die Polizei Wittlich gibt Hinweise zum Jugendschutz
An vielen Fastnachtsveranstaltungen nehmen auch Kinder und
Jugendliche teil. Die Bemühungen vieler Vereine um die
Brauchtumspflege und ihre Jugendarbeit werden von der Polizei
Wittlich ausdrücklich begrüßt.
Allerdings erleben Minderjährige bei vielen Erwachsenen, dass
Fröhlichkeit und Alkoholkonsum anscheinend zusammengehören.
Gelegentlich werden sogar unbedacht Minderjährige zum Mittrinken
animiert. Der überaus sorglose Umgang mit Alkohol ist oft die Ursache
für eine Vielzahl von Problemen, die von der Gesundheitsgefährdung
bis zum Auslöser für Aggressivität oder Unfällen reichen.
Seit Jahren wächst das Problem, dass Kinder und Jugendliche in
Deutschland zu früh, zu häufig und zu viel Alkohol trinken. Dabei
schaden zahlreiche Eltern ihren Kindern leichtfertig, indem sie sie
oft bereits mit 12 - 15 Jahren zum Alkoholkonsum ermuntern. Sie
missachten dabei grob ihre Erziehungspflicht, nach der sie Schaden
von ihren Kindern fernhalten müssen.
Daher möchte die Polizei Wittlich dazu aufrufen, dass die
Bestimmungen des Jugendschutzes auch in der Karnevalssaison ernst
genommen und umgesetzt werden.
Die Veranstalter von Karnevalssitzungen und Tanzveranstaltungen,
aber auch die Inhaber von Gaststätten und sonstigen Verkaufsstellen
von Alkohol sind für die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der
Jugend verantwortlich.
Die Polizei Wittlich weist daher erneut alle Verantwortlichen -
Veranstalter und Wirte, Verkaufsstellen von Alkohol und alle
Erwachsenen - auf einige wichtige Bestimmungen hin:
Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit bei
Tanzveranstaltungen nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten
oder Erziehungsbeauftragten gestattet. 16 und 17-jährige dürfen ohne
Begleitung bis 24.00 Uhr solchen Veranstaltungen beiwohnen.
Disco-Veranstaltungen gelten als gewerbliche Tanzveranstaltungen.
Daher gelten hier ebenfalls die genannten Altersgrenzen.
Die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken an
Kinder und Jugendliche ist verboten. Dazu gehören auch die
branntweinhaltigen Mixgetränke, wie z.B. mit Wodka oder Rum in
Kleinflaschen oder sog. "Alcopops", die immer mehr Verbreitung
finden. Alle derartigen Getränke dürfen nicht an unter 18-jährige
abgegeben und der Verzehr in der Öffentlichkeit muss unterbunden
werden. Der Verzehr von Bier und Wein oder weinhaltigen Getränken ist
Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt. Das Rauchen in der Öffentlichkeit
darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden.
Die Abgabe von Tabakwaren an sie ist ebenfalls verboten.
Die Polizei Wittlich erinnert hiermit alle Vereine und
Verantwortlichen daran, in den kommenden Veranstaltungen die
Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu beachten und damit zu
beweisen, dass Spaß und Freud im Rahmen der Brauchtumspflege auch
ohne massive Gefährdung für die Jugend möglich sind. Sie können
durchaus auch damit werben, dass sie im Sinne des Jugendschutzes
Zeichen setzen und sich somit aktiv für den Schutz von Kindern und
Jugendlichen einsetzen!
Selbstverständlich werden die zuständigen Behörden in den
kommenden Tagen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der
jugendschutzrechtlichen Bestimmungen werfen. Wo nötig, werden diese
künftig weitergehende Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren für das
Wohl von Kindern und Jugendlichen treffen, aber auch unterstützend
und beratend für sie tätig sein.
Für mögliche Fragen zum Jugendschutz steht Ihnen die Polizei
Wittlich gerne zur Verfügung.
Die Polizei Wittlich ist bei den Veranstaltungen und Umzügen
präsent
Die Polizei Wittlich wird, teils mit starken Kräften, bei den
verschiedenen Umzügen und Veranstaltungen präsent sein, um einen
friedlichen Verlauf zu gewährleisten und so für die Sicherheit von
Teilnehmern und Gästen zu sorgen.
Die Polizei Wittlich wünscht allen feierfreudigen Narren und
Jecken eine unfall- und konfliktfreie fünfte Jahreszeit!!!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wittlich
Birgit Dreiling, PHK'in
Schlossstr.28
54516 Wittlich
Telefon: 06571-926-130
www.piwittlich(at)polizei.rlp.de
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Wittlich, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.02.2019 - 12:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2078313
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDWIL
Stadt:
Wittlich
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Hinweise der Polizeiinspektion Wittlich zu Karneval 2019"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Wittlich (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).