Zoll prüft Kurier-, Express- und Paketdienste
(ots) - Bundesweit hat die
Zollverwaltung am 8. Februar gezielt in der Kurier-, Express- und
Paketdienstbranche geprüft. Das Augenmerk der Zöllner richtete sich
vor allem auf die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem
Mindestlohngesetz, die korrekte Zahlung von
Sozialversichersicherungsbeiträgen sowie auf mögliche
Scheinselbständigkeit und illegale Ausländerbeschäftigung.
Auch im Bereich des Hauptzollamts Lörrach haben die Beamten im
Raum Lörrach, Freiburg und Offenburg insgesamt 189, bei 38 Betrieben
beschäftigte, Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.
Im Ergebnis müssen 54 Sachverhalte nachgeprüft werden: In zehn
Fällen lieferten die Antworten der Befragten den Zöllner nämlich
Hinweise darauf, dass der Mindestlohn nicht in korrekter Höhe gezahlt
sein könnte. Dieser liegt seit 1. Januar 2019 bei 9,19 Euro pro
Stunde. In vierzehn Fällen muss zusätzlich geprüft werden, ob die
Sozialversicherungsbeiträge richtig abgeführt wurden, viermal gab es
Hinweise auf Scheinselbständigkeit, zweimal auf illegale
Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers. Nach den Angaben von
zwei Befragten war zu vermuten, dass die beiden zu ihrem Lohn
zusätzlich Sozialleistungen in Anspruch nehmen, die ihnen nicht
zustehen. Sollten sich die Hinweise jeweils zu einem konkreten
Verdacht erhärten, wären in allen Fällen Strafverfahren einzuleiten.
Daneben gab es Hinweise auf zahlreiche Meldepflichtverstöße gegenüber
den Sozialversicherungsträgern, die nicht rechtzeitig über die
Beschäftigungsverhältnisse informiert wurden.
"Alles in allem eine ruhige Kontrollaktion. Alle Befragten waren
kooperativ und auskunftswillig", so Wolfgang Oßwald von der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der den Einsatz verantwortlich
leitete.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
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Datum: 15.02.2019 - 12:27 Uhr
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