Psychisch auffälliger Mann bedroht Polizeibeamte und wird von Spezialeinheiten festgenommen
(ots) - AR/ Bielefeld - Brake - Nach einer Ruhestörung
in einem Mehrfamilienhaus in Brake, bedrohte ein 52-jähriger Mann am
Samstag gegen 02:40 Uhr die eingesetzten Polizeibeamten mit einer Axt
und kündigte an, dass er jeden töten werde, der versuchen würde seine
Wohnung zu betreten. Der Mann zog sich in seine Wohnung zurück. Da er
im Besitz weiterer Waffen sein sollte, wurden Spezialeinheiten zur
Festnahme des Mannes angefordert. Eine erste Kontaktaufnahme führte
zu keinem Ergebnis. Als in der Wohnung Feuer gelegt wurde, drangen
SEK Beamte in die Wohnung ein und konnten den 52-Jährigen festnehmen.
In der Wohnung wurden neben der Axt eine Armbrust und weitere
Stichwaffen gefunden. Der Mann blieb bei dem Polizeieinsatz
unverletzt. Der Krisendienst der Stadt Bielefeld wurde zur
Betrachtung seiner psychischen Situation hinzugezogen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
https://bielefeld.polizei.nrw/
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.02.2019 - 07:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2078746
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BI
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Psychisch auffälliger Mann bedroht Polizeibeamte und wird von Spezialeinheiten festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bielefeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).