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Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs an der A1 am 18. Februar +++ 58 Fahrzeuge kontrolliert +++ Ausbildungskontrolle am 14. Februar +++

ID: 2079160

(ots) -
Insgesamt 42 Beamtinnen und Beamte aus der Polizeidirektion
Oldenburg führten gemeinsam mit 4 Mitarbeitern des BAG am 18. Februar
2019, in der Zeit zwischen 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr eine
Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs
durch. Die Verkehrskontrollen fanden an der A1 auf einem Autohof an
der Anschlussstelle Lohne/Dinklage (Gemeinde Lohne) statt. Es wurden
insgesamt 58 Fahrzeuge, davon überwiegend Lastzüge, kontrolliert.
Zehn Fahrzeuge wiesen so erhebliche Mängel auf, dass die jeweiligen
Fahrzeugführer ihre Fahrt vorerst nicht fortsetzen durften.

Unter anderem konnten folgende Feststellungen getroffen werden:

Der Fahrer einer türkischen Spedition befuhr die A1 im Bereich
Lohne. Dieser war auf dem Weg vom Hafen in Travemünde nach Izmir
(Türkei). Die vollzogene Verkehrskontrolle offenbarte, dass vier von
sechs Bremsscheiben gebrochen und zudem beide Feststellbremsen ohne
Funktion waren. Der Anhänger stellte somit eine Gefahr für andere
Verkehrsteilnehmer dar. In einer nahegelegenen Prüfstation wurde der
Anhänger in der Folge einer eingehenden Prüfung unterzogen, mit dem
Ergebnis des verkehrsunsicheren Zustandes. Die Weiterfahrt wurde
untersagt. Auf den Halter kommt nun ebenfalls ein Verfahren zu.

Gegen 10 Uhr wurde an der Kontrollstelle ein Sattelzug einer
rumänischen Firma mit türkischem Auflieger kontrolliert. Der
42-jährige Fahrer aus Rumänien war auf dem Weg von Köln nach Bremen
und hatte auf seinem Fahrzeug Fahrzeugteile geladen. Bei der
Kontrolle wurde festgestellt, dass der Auflieger in einem
mangelhaften Zustand war. Fünf Luftfederbälge waren ohne Luftdruck.
Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf das Fahrverhalten des
Aufliegers und somit auch auf die Verkehrssicherheit. Ein
Sachverständiger für Kraftfahrzeugtechnik entschied, dass der




Auflieger verkehrsunsicher war. Die Weiterfahrt mit dem Auflieger
wurde untersagt. Die Firma erwartet nun ein Verfahren mit
voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 1100 Euro, zuzüglich der
Reparaturkosten für den Auflieger.

Wenig später wurde ein mit Schweinen beladener deutscher Sattelzug
kontrolliert, der auf dem Weg nach Garrel war. Bei der Kontrolle
wurde festgestellt, dass das Gewicht des Lastzuges bei 44,5 Tonnen
lag zulässige Gesamtgesamtgewicht von 40 Tonnen somit deutlich
überschritten worden war. Den Halter erwartet nun ein Verfahren in
Höhe von 700 Euro. Des Weiteren fehlte die Genehmigung für den
gewerblichen Güterverkehr.

Gegen 13 Uhr wurde ein deutscher Lastzug kontrolliert, der mit
Füllsand beladen war. Der 37-jährige Fahrer befand sich auf dem Weg
von Steinfeld nach Holdorf. Das Gespann war um sechs Tonnen
überladen. Erst nach einer Umladung des Übergewichtes konnte der
Fahrzeugführer seine Fahrt fortsetzen. Ihn erwartet nun ein
Bußgeldverfahren.

Ein 59 Jahre alte Fahrer eines LKW mit Anhänger transportierte auf
der A 1 im Bereich Lohne Bäume von Detmold nach Bad Zwischenahn. Der
Transport der Gartenbaufirma war 1100 kg überladen. Gegen den Fahrer
wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ein Teil der
Ladung musste auf ein zweites Fahrzeug umgeladen werden.

In einem weiteren nennenswerten Fall führte eine deutsche
Spedition eine Fahrt mit einem Sattelanhänger nach Lohne durch. An
dem Anhänger waren falsche Kennzeichen angebracht; zudem war der
Anhänger nicht zugelassen. Gegen den 26-jährigen Fahrer und den
Halter wurde jeweils ein Strafverfahren eingeleitet. Die weitere
Nutzung des Anhängers wurde bis zur ordnungsgemäßen Zulassung
untersagt.

Ein griechischer Sattelzug befuhr die A1 in Höhe Wildeshausen. Bei
der Kontrolle stellte die Autobahnpolizei Ahlhorn fest, dass am
Sattelanhänger eine Bremsscheibe gebrochen war. Die darauffolgende
Prüfung durch einen Sachverständigen ergab, dass am Sattelanhänger
drei von sechs Bremsscheiben gerissen und die Feststellbremsen ohne
Funktion waren. Auch das Zugfahrzeug wies gefährliche Mängel auf.
Hier waren ebenfalls drei Bremsscheiben angerissen. Aufgrund der
mangelnden Verkehrssicherheit von Sattelanhänger und Zugfahrzeug
wurde auch in diesem Fall die Weiterfahrt untersagt. Der
verantwortliche Halter entrichtete für das zu erwartende Verfahren
eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1500 Euro.

Bereits am 14. Februar wurde im Rahmen einer Ausbildungswoche mit
Schwerpunkt LKW-Technik eine Kontrolle auf der Autobahn 1
durchgeführt. Die Lehrgangsteilnehmer und -referenten können auf eine
positive Woche zurückblicken, wobei gerade die abschließende
Kontrolle die Wichtigkeit dieser Ausbildung verdeutlichte: Neun
Beamtinnen und Beamte aus der gesamten Polizeidirektion Oldenburg
wurden im Hinblick auf das Thema "Erkennen von technischen Mängeln an
Nutzfahrzeugen" intensiv für die Dauer einer Woche beschult. Als
praktischer Anteil des Lehrgangs fand eine Kontrolle auf der Autobahn
1 auf der Tank- und Rastanlage Wildeshausen-Süd im
Zuständigkeitsgebiet der Autobahnpolizei Ahlhorn statt. Tatkräftig
unterstützt wurden die Teilnehmer von Mitarbeitern des TÜV Nord, die
mit Rat und Tat auf der Rastanlage sowie der nahegelegenen
Prüfstation zur Seite standen. Das Ergebnis der Kontrolle: sechs
kontrollierten Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt aufgrund
schwerwiegender, verkehrsgefährdender Mängel untersagt. Diese wurden
als verkehrsunsicher eingestuft.

Bereits um 9 Uhr kontrollierten Beamte einen Sattelzug aus Lohne,
der mit leeren Kisten beladen war, die dem Transport von
Lebendgeflügel dienten. Bereits bei einer ersten Sichtkontrolle
konnten Mängel am mitgeführten Sattelanhänger entdeckt werden.

Bei einer eingehenden Überprüfung konnten mehrere Rahmenbrüche
sowie eine undichte Bremsanlage am Sattelanhänger festgestellt
werden. Aufgrund der schwerwiegenden technischen Mängel wurde der
weitere Betrieb sofort untersagt. Gegen den Fahrzeughalter wurde ein
Bußgeldverfahren eingeleitet. Erst nach Behebung der Mängel und
Wiedervorführung bei einer Prüfstation darf der Sattelanhänger wieder
auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Gegen 14:30 Uhr wurde ein Sattelzug aus Stuhr angehalten und
kontrolliert. Dieser war mit 24 Tonnen Cornflakes beladen und auf dem
Weg zum Hamburger Hafen. Bei der ersten Sichtkontrolle konnten
bereits defekte Bremsscheiben festgestellt werden. Bei einer späteren
Überprüfung konnten am Sattelanhänger drei Bremsscheiben festgestellt
werden, aus denen Stücke aus den Bremsscheiben herausgebrochen waren.
Weiterhin wurde ein poröser Bremsleitungsschlauch sowie eine
ausgeschlagene Felge entdeckt. Auch dieser Transport wurde aufgrund
des verkehrsunsicheren Zustandes stillgelegt und ein Bußgeldverfahren
eingeleitet.

Ungefähr zeitgleich wurde ein Lkw mitsamt Anhänger aus der Ukraine
angehalten und kontrolliert. Dieser war auf dem Weg zu einer Firma
nach Lohne, um Ladung entgegenzunehmen. Auch dieser Transport wurde
nach einer Sichtkontrolle der Prüfstation vorgeführt. Bei dem Lkw
wurden alle vier Bremsscheiben und Bremsbeläge sowie die
Zugvorrichtung bemängelt. Diese war in einem so schlechten Zustand,
dass der mitgeführte Anhänger jederzeit hätte abreißen können. Auch
die Zugvorrichtung am Anhänger wies schwerwiegende Mängel auf. Beide
Fahrzeuge wurden als verkehrsunsicher eingestuft. Sie wurden in eine
nahegelegene Werkstatt zur Durchführung von Reparaturarbeiten
begleitet. Erst dann kann die Weiterfahrt gestattet werden.

Neben weiteren verkehrsunsicheren Fahrzeugen konnte noch ein
Verstoß im Bereich der Ladungssicherung festgestellt werden. Ein mit
etwa 23 Tonnen Stahlrohren beladener Sattelzug hatte seine Ladung so
schlecht gesichert, dass Stahlrohre bereits mehrfach gegen die
Rückwand der Sattelzugmaschine stießen und Eindellungen am Fahrerhaus
verursachten. Trotz Sicherungsmaterial waren einige Stahlrohre auf
der Ladefläche noch frei beweglich. Die Stahlrohre mussten komplett
fachmännisch abgeladen, um dann gemäß den Vorschriften der
Ladungssicherung wieder aufgeladen zu werden. Danach konnte die
Weiterfahrt gestattet werden.

Abschließend konnte ein 54-Jähriger aus Delmenhorst angehalten und
kontrolliert werden, der mit einem Sattelzug in Richtung Stuhr
unterwegs war. Der 54-Jährige sollte die Sattelzugmaschine sowie den
Sattelanhänger für einen Fahrzeughandel überführen. Bei der
Überprüfung der Papiere stellte sich heraus, dass der Delmenhorster
nicht im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse war und dieses
Gespann nicht hätte fahren dürfen. Dieser Umstand war dem 54-Jährigen
offensichtlich nicht bewusst. Ihm wurde vor Ort erklärt, welche
Fahrzeuge er mit seinen Führerscheinklassen fahren darf. Gegen ihn
wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
eingeleitet. Es musste ein neuer Fahrer organisiert werden, um den
Sattelzug zu seinem Bestimmungsort zu bringen.

Die erschreckenden Ergebnisse der beiden Kontrolle zeigen einmal
mehr, wie wichtig es ist, Überprüfungen des gewerblichen Güter- und
Personenverkehrs durchzuführen und Polizeibeamtinnen und -beamte
dahingehend auszubilden. Stetige Kontrollen erhöhen die
Verkehrssicherheit und reduzieren potentielle Gefahren, die durch
verkehrsunsichere Fahrzeuge verursacht werden.




Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041/-1042/-1044/-1045
E-Mail: pressestelle(at)pd-ol.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 19.02.2019 - 14:51 Uhr
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