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Bönen - Erschreckendes Ergebnis der Verkehrskontrolle am 19.02.2019

- Sieben Anzeigen wegen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Betäubungsmitteln in nur drei Stunden -

ID: 2079293

(ots) -
Am Dienstag, 19.02.2019 führten Polizeibeamte der
Kreispolizeibehörde Unna eine Verkehrskontrolle an der Hammer Straße
in Bönen durch. Hierbei wurden gezielt Fahrzeuge angehalten, um die
Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugführern zu kontrollieren.

In nur drei Stunden (in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
musste siebenmal die Weiterfahrt untersagt werden, weil
Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss im öffentlichen Verkehrsraum
unterwegs waren. Festgestellt wurden 3x THC, 1 x Kokain, 1 x
Amphetamine und 1 x Opiate

Ein 27jähriger aus Recklinghausen wurde gleich zweimal an der
Kontrollstelle kontrolliert. Bereits um 10:30 Uhr ergab ein Urintest
ein positives Ergebnis auf Kokain. Auf der Polizeiwache Unna wurde
ihm anschließend eine Blutprobe entnommen. Dem Betroffen wurde das
Führen von fahrerlaubsnispflichtigen Fahrzeugen bis zum Abbau der
Betäubungsmittel untersagt.

Nur eine Stunde später fiel den Beamten der Recklinghäuser
abermals auf. Die Polizisten erinnerten sich, dem Mann die
Weiterfahrt untersagt zu haben. Dem Recklinghäuser jedoch war
angeblich bei der zweiten Überprüfung nicht klar, dass er noch immer
kein Fahrzeug führen durfte Ob das am Kokaineinfluss lag, ist nicht
klar. Nachdem er ein zweites Mal darüber belehrt wurde, dass jedes
Führen von Kraftfahrzeugen bis zum Abbau der Betäubungsmittel
untersagt ist und erneut eine Ordnungswidrigkeit darstellt,
versicherte er, dass er das verstanden habe.

Und dann war da noch der Fahrer eines Transporters, der gegen
10:00 Uhr von den Beamten kontrolliert wurde. Er gab an, dass er
keinerlei Personaldokumente mit sich führe. Bei der Überprüfung der
von ihm angegebenen Personalien in den polizeilichen
Auskunftssystemen stellte sich jedoch schnell heraus, dass die
angegebene Person dort mit Lichtbildern gespeichert war und mit




Sicherheit nicht die vor Ort angehaltene Person war. Schließlich
räumte der 26jährige Hertener ein, dass er die Personalien seines
Bruders angegeben hatte, da ihm die Fahrerlaubnis durch ein Gericht
bis 2020 entzogen worden war. Gegen ihn wurde Anzeige wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis erstattet.




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E-Mail: pressestelle.unna(at)polizei.nrw.de
https://unna.polizei.nrw

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Datum: 19.02.2019 - 17:10 Uhr
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